Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Wülfing: Entwurf des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes geht an der Sache vorbei

Berlin (ots)

Im Hinblick auf die in der kommenden Woche
abschließende Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
zum Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Schwarzarbeits-
bekämpfungsgesetz ist nicht geeignet, um Schwarzarbeit, illegale
Beschäftigung und damit verbundene Hinterziehung von Steuern und
Sozialabgaben in nennenswertem Umfang zu reduzieren.
Schwarzarbeit hat in Deutschland inzwischen ein Volumen von rund
370 Mrd. Euro, das entspricht rund 16 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts. Ursächlich für das hohe Volumen an
Schwarzarbeit ist nicht zuletzt die hohe Belastung legaler Arbeit mit
Steuern und Abgaben. Stärkere Kontrollen und Sanktionen können keinen
Erfolg haben, solange die tatsächlichen Ursachen der Schwarzarbeit
bestehen bleiben.
Deutschland braucht ein einfacheres und gerechteres Steuerrecht
mit niedrigen Sätzen, einen flexibleren Arbeitsmarkt, und eine
nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten auf unter 40 %. Hier versagt
die rot-grüne Politik auf ganzer Linie.
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wirft im
Hinblick auf Sinnhaftigkeit, Rechtsstaatlichkeit und
Verhältnis-mäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen zahlreiche Fragen
auf. Hierzu gehören der geplante Einstieg in den Aufbau einer
„Bundesstrafverfolgungsbehörde“, die unüberschaubare Vermischung von
Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene, die Rechnungsausstellungs-
und –aufbewahrungspflicht bei Arbeiten auf privaten Grundstücken oder
die geplanten Maßnahmen im gewerblichen Bereich. Vorbeugende
Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind nicht ersichtlich.
Die Union hat deshalb in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.
April elf Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht, in denen
die Union fordert, dass
•die geltende Rechtslage beibehalten wird, nach der als
Schwarzarbeit gewertet wird, wenn Dienst- oder Werkleistungen ohne
Anzeige eines Gewerbes gemäß Gewerbeordnung, oder ohne Eintragung in
die Handwerksrolle vorgenommen werden, wenn er/sie hierzu nach §1
Handwerksordnung verpflichtet wäre;
•Ausländer ferner verpflichtet werden können, bei Kontrollen durch
die Zollverwaltung ggf. ihre Arbeitserlaubnis bzw. –berechtigung
vorlegen zu müssen;
•personenbezogene Daten nur dann an Strafverfolgungsbehörden
übermittelt werden dürfen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die Daten für die Verfolgung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind;
•die Behörden der Zollverwaltung die jeweils zuständigen Stellen
auch unterrichten, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben
Anhaltspunkte für Verstöße auch gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
ergeben;
•in besonders schweren Fällen des Erschleichens von Sozialleistungen
eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre vorzusehen ist;
•die Daten aus der Zentralen Datenbank für die Durchführung von
Prüfungen sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen;
•Auskunft aus der Zentralen Datenbank auch den
Strafverfolgungsbehörden der Länder und des Bundes zur Verfolgung
und Verhütung von Straftaten erteilt wird;
•ein Ausschluss von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen
in keinem Fall ohne Verurteilung oder Geldbuße erfolgen soll;
•verschärfte Strafen (Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre)
in besonders schweren Fällen;
•der Sozialversicherungsausweis nach Auffassung der Union solange
erhalten bleiben muss, bis eine fälschungssichere Alternative
gefunden worden ist und
•auf die vorgesehene zweijährige Aufbewahrungspflicht bei
Privatpersonen verzichtet wird, da sie einen immensen
Bürokratieaufwand bedeutete. Aus Sicht der Union ist es ausreichend,
wenn der Unternehmer zur Aufbewahrung von Rechnungen verpflichtet
ist.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 30.04.2004 – 13:28

    Lippold/Fischer: EU-Erweiterung kommt, Verkehrswege fehlen

    Berlin (ots) - Anlässlich der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB und der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB: Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist auf die EU- Osterweiterung nicht vorbereitet. Rot-Grün hat alle Vorschläge der CDU/CSU ignoriert und ...

  • 30.04.2004 – 13:21

    Heiderich: Künast von Wirklichkeit eingeholt!

    Berlin (ots) - Zur Anwendung der Gentechnik-Kennzeichnungsverpflichtungen erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB: Es muss drauf stehen, was drin ist, war immer wieder das Motto von BMVEL-Ministerin Künast. Jetzt geht ihr die Kennzeichnung plötzlich zu weit. Erst beschließt sie EU-Kennzeichnungsregeln mit eindeutigen Unstimmigkeiten und Unklarheiten. ...