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Koschyk: OLG Hamburg entschied wie befürchtet

Berlin (ots)

Zu der heute getroffenen Entscheidung des OLG
Hamburgs, den Haftbefehl gegen den als Terrorhelfer verurteilten
Marokkaner Mounier el Motassadeq, außer Vollzug zu setzen, erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Der am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zu 2.066 Morden und
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft
verurteilte Motassadeq ist wenn auch unter strengen Auflagen auf
freiem Fuß.
Der BGH hatte das Urteil am 4. März 2004 wegen mangelhafter
Beweiswürdigung aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg
zurückverwiesen. Das Verfahren wird voraussichtlich im Juni neu
aufgerollt.
Bis dahin ist Motassadeq frei. Dies entspricht den
rechtstaatlichen Grundsätzen, denn offenkundig konnten auch von der
Bundesanwaltschaft weitere belastende Beweismittel nicht vorgelegt
werden.
Damit musste auch im ersten weltweiten Terroristenprozess im
Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA
erwartungsgemäß eine weitere mehr als unbefriedigende Entscheidung
durch das Gericht getroffen werden.
Offensichtlich ist es der Bundesregierung trotz der zu erwartenden
Entscheidung von heute immer noch nicht gelungen, die USA zu einer
Aussagegenehmigung für den dort festgehaltenen Zeugen Ramzi
Binalshibb zu bewegen oder zumindest die Übergabe der
Orginalvernehmungsprotokolle an das Gericht zu erwirken.
Dies ist vor dem Hintergrund der angeblich wieder besseren
Kontakte des Kanzlers zu den USA und der vom Bundesinnenminister
immer wieder betonten freundschaftlichen Beziehungen zu den dortigen
Regierungsmitgliedern nicht nachzuvollziehen.
Die heutige Freilassung von Mounir el Motassadeq ist die
Konsequenz aus dem Bundesgerichtshofsurteil. Es hat sich damit
bestätigt, dass auch die mangelhafte Zusammenarbeit in den dem
Prozess vorausgehenden Ermittlungen von Bundesanwaltschaft,
Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz nun ihre
bitteren Früchte trägt. Dazu kommt das außenpolitisch ungenügende
Verhalten der Bundesregierung, die dazu geführt hat, dass
Terroristenprozesse in Deutschland wegen der Nichterfüllung
rechtsstaatlicher Erfordernisse und der unzureichenden Zusammenarbeit
mit den US-Behörden scheitern müssen.
Um dies zumindest für die Zukunft auszuschließen, müssen Personen
aus dem Umfeld von Terroristen als Zeugen gewonnen werden können.
Wir brauchen deshalb dringend die Wiedereinführung der
Kronzeugenregelung
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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