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Meister/Kolbe: Rot-Grüne „Förderlücke“ im Investitionszulagengesetz 2005

Berlin (ots)

Zur Förderlücke im Investitionszulagengesetz 2005
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der
zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Das Investitionszulagengesetz 2005 ist am 24. März 2004 im
Bundesgesetzblatt verkündet worden und mit diesem Tag beginnt -
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission -
gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 der Förderzeitraum. Das
Investitionszulagengesetz 2005 dient der Schaffung einer
Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 1999, das zum 31.
Dezember 2004 ausläuft. Danach wurde die Anschaffung und Herstellung
abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
einer Investitionszulage von 12,5% bzw. bei kleinen und mittleren
Unternehmen mit 25% gefördert.
Das InvZulG 2005 sieht nun eine Verlängerung der
Investitionszulage für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Die Fördersätze
bleiben dabei identisch, allerdings fällt aufgrund von Vorgaben der
EU die Förderung von Ersatzinvestitionen sowie für Investitionen des
Handwerks und des innerstädtischen Handels weg und es gilt ein neuer,
eingeschränkter Begriff für kleine und mittlere Unternehmen. Dies
führt in etwa zu einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von
1.174 Mio. Euro auf das neue Fördervolumen von je rund 600 Mio. Euro
in den Jahren 2005 und 2006.
Das Zusammenspiel einer Förderung nach dem InvZulG 1999 und dem
InvZulG 2005 gestaltet sich wie folgt:
Investitionszulagengesetz 1999: Beginn der Investitionen nach dem
24.08.1997 (§2 Abs. 4 Satz 2), Abschluß der Investitionen nach dem
31.12.1998 und vor dem 01.01.2005 (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1).
Investitionszulagengesetz 2005: Beginn der Investitionen nach dem 24.
03. 2004 und vor dem 01.01.2007 (§ 2 Abs. 4 Satz 1), Abschluss der
Investitionen nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2007 (§ 2 Abs. 4
Satz 1).
Aufgrund der von Rot-Grün zu verantwortenden Verkündung des
Investitionszulagengesetzes 2005 erst am 24. März 2004 und nicht
bereits Ende letzten Jahres ergibt sich die folgende Förderlücke: Bei
einem Beginn der Investitionen zwischen dem 01. Januar 2004 und dem
24. März 2004 und einem Abschluss der Investitionen erst nach dem 31.
Dezember 2004 gilt weder das Investitionszulagengesetz 1999, noch das
Investitionszulagengesetz 2005. Unternehmen sollten dies bei ihrem
Investitionsverhalten entsprechend berücksichtigen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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