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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Laumann: Optionsgesetz ein reiner Etikettenschwindel

Berlin (ots)

Zum Scheitern der Verhandlungen zu dem kommunalen
Optionsgesetz, die heute bei Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister
Clement stattgefunden haben, erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion,
Karl-Josef Laumann MdB:
Aufgrund der schwindenden Durchsetzungskraft von Bundesminister
Clement innerhalb der Bundesregierung steht die kommunale
Beschäftigungspolitik und damit ein wesentliches Element des
föderalen Wettbewerbs vor dem Aus.
Die Option für die kommunale Trägerschaft, wie sie im Dezember
2003 im Vermittlungsausschuss bei der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) beschlossen wurde, enthält
zwei wesentliche Elemente, die in den Beschlüssen des
Vermittlungsverfahrens festgelegt wurden und die der Gesetzentwurf
von Minister Clement nicht erfüllt:
  • „Trägerschaft“ der Kreise und kreisfreien Städte, das heißt Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum für die Kommunen bei der Ausgestaltung der Aufgabe sowie
  • Auskömmliche Finanzleistungen des Bundes direkt an die Kommunen ohne Umweg über die Länder, und zwar in verfassungskonformer Weise.
Bei den Gesprächen zwischen Herrn Clement und der Unionsseite am
20. Februar und am 17. März hatte der Minister die notwendigen
Zusagen gemacht, um diese Punkte umzusetzen. Keine von den Zusagen
löst er mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf ein. Er ist, so heißt
es, am Widerstand seiner Kabinettskollegen gescheitert.
In dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Option als Organleihe
ausgestaltet, das heißt die Kommunen werden zu weisungsabhängigen
Handlangern der Bundesagentur gemacht. Unter solchen Umständen wird
keine Kommune optieren. Einem solchen Gesetz kann man, wenn man die
Interessen der Kommunen ernst nimmt, daher nicht zustimmen.
Damit hat ein funktionierendes Optionsgesetz mit diesem
Bundesarbeits- und Wirtschaftminister keine Aussicht auf Erfolg. Herr
Clement kann nicht einmal das im Vermittlungsverfahren von allen
Parteien und den Ministerpräsidenten Beschlossene innerhalb der
Regierung umsetzten.
Wenn es im Ergebnis zu keinem Optionsgesetz kommt, tritt Hartz IV
am 1. Januar 2005 unverändert in Kraft und überantwortet die
bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger sowie die bisherigen
erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher mit ihren Familien den Agenturen
für Arbeit. Die Umsetzung und termingerechte Zahlbarmachung aller
Ansprüche obliegt dann allein der Bundesagentur und damit der
Verantwortung des Wirtschaftsministers. Die Bundesregierung und die
Bundesagentur sind aufgefordert, sicherzustellen, dass am 1.Januar
nächsten Jahres jeder Hilfebezieher sein Geld und die weiteren
Leistungen erhält, die das neue Gesetz vorsieht. Es darf auf gar
keinen Fall dazu kommen, dass am 1. Januar 2005 bei den rund 3
Millionen Hilfebeziehern dasselbe Chaos entsteht wie bei Maut,
Dosenpfand, Virtuellem Arbeitsmarkt und wie die Wegmarken des
Scheiterns dieser Regierung sonst noch heißen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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