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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Eichhorn/Fischbach: Tagespflege als bewährte Betreuungsform für Kinder ausbauen und fördern

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Antrages „Ausbau und
Förderung der Tagespflege als Form der Kinderbetreuung in der
Bundesrepublik Deutschland“ in den Deutschen Bundestag erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ingrid Fischbach
MdB:
Die Tagespflege, eine flexible und individuell nach den Wünschen
der Eltern zu gestaltende Betreuungsform, hat in den letzten Jahren
immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mit unserem Antrag zum Ausbau und
zur Förderung der Tagespflege wollen wir die Wünsche der Eltern nach
mehr Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit unterstützen.
Tagespflegepersonen haben den Auftrag, Kinder in ihrer Entwicklung
und Bildung zu fördern. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist nach
entwicklungspsychologischen Erkenntnissen die Erziehung durch eine
Tagespflegeperson förderlich. Die kontinuierliche Beziehung mit
einer/m Tagesmutter/-vater eröffnet dem Kind mehr Aufmerksamkeit und
Zuwendung nach individuellen Erfordernissen.
Notwendig ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der
Tagespflege sowie der Qualifizierung von Tagesmüttern. Wichtiger
Bestandteil einer wirkungsvollen Qualitätssicherung vor Vermittlung
eines Tageskindes ist die Überprüfung der Tagespflegeperson auf deren
Eignung. Dies könnte durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe
über ein Informationsgespräch und einen Hausbesuch in der Familie
erfolgen.
Die Zuverlässigkeit des Betreuungsangebotes im Sinne einer
verbesserten Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und
Praxisbegleitung ist zu gewährleisten. Dazu gehören nicht nur
regelmäßige Gesprächskreise für Tagespflegepersonen und
Weiterbildungsangebote, sondern auch kompetente Ansprechpartner, die
in Konfliktfällen beraten können.
Die Gewinnung, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung von
Tagespflegekräften könnte z.B. durch die Errichtung eines so
genannten Tagespflegestützpunktes besser gesichert werden. Diese
können entweder am Jugendamt, aber auch an einem Kindergarten, einer
Kinderkrippe oder einem Mütterzentrum errichtet werden.
Der sozial- und steuerrechtliche Status von Tagespflegeeltern
sollte nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einer
gesonderten Prüfung unterzogen werden.
Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände ist nicht davon
auszugehen, dass die vom Bund in Aussicht gestellten 1,5 Mrd Euro für
den Ausbau der Kinderbetreuung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Grund hierfür ist, dass die Kommunen aus der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Einsparungen, sondern im
Gegenteil höhere Ausgaben erwarten.
Daher fordern wir in unserem Antrag, dass Festlegungen und
Mindesstandards durch den Gesetzgeber, die zu Mehrkosten bei den
Kommunen führen, nicht nur klar beziffert, sondern auch deren
Erstattung an die Kommunen sichergestellt werden müssen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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