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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Paziorek: Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle des
Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) im Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages erklären
der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin im Umweltausschuss,
Doris Meyer MdB:
Die vom Bundesumweltminister vorgelegte EEG-Novelle muss deutlich
nachgebessert werden. So gibt es noch erheblichen Spielraum, die
Förderung der erneuerbaren Energien effizienter und für die
Stromverbraucher kostengünstiger zu gestalten.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Förderung von Strom aus Biomasse
und Biogas reicht bei weitem nicht aus. Dies wurde von den
entsprechenden Sachverständigen bestätigt. Hier muss es deshalb zu
Nachbesserungen kommen. Die Verkürzung des Förderzeitraums von 20 auf
15 Jahre und die Erhöhung der Degression von 1 auf 2 Prozent für
Neuanlagen werden abgelehnt. Dadurch würden viele Anlagenbetreiber in
ihrer Existenz gefährdet.
Gerade bei Biomasse und Biogas gibt es noch erhebliche Potentiale,
die es zu erschließen gilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich
deshalb in den weiteren parlamentarischen Beratungen für eine
Förderung für Strom aus Biomasse und Biogas einsetzen.
Neben der Förderung von Strom aus Biomasse setzt die Union einen
Schwerpunkt bei der Wasserkraft. Die Einbeziehung der großen
Wasserkraft in die EEG-Förderung wird grundsätzlich begrüßt. Bei der
kleinen Wasserkraft gilt es dagegen Korrekturen vorzunehmen. So wird
insbesondere die Einbeziehung von naturschutzrechtlichen Regelungen
in das EEG abgelehnt. Diese sind systemfremd und gefährden eine
weitere Erschließung des Potenzials bei der kleinen Wasserkraft.
Für die Union steht fest, dass es zukünftig keinen weiteren Zubau
von Windenergieanlagen an windungünstigen Standorten im Binnenland
geben darf. Dies ist weder aus ökologischen noch ökonomischen Gründen
sinnvoll.
Insgesamt muss sichergestellt sein, dass durch die Förderung der
erneuerbaren Energien die Stromverbraucher nicht über Gebühr belastet
werden. So darf es insbesondere für die deutsche Wirtschaft durch die
EEG-Förderung keine weiteren Wettbewerbsnachteile geben. Neben
Anpassungen bei den Fördersätzen und der Degression fordert die Union
auch die Einführung eines Monitoring-Systems. Dadurch ist es möglich,
die Entwicklung bei den erneuerbaren Energien genau zu beobachten und
rechtzeitig entsprechende finanzielle Anpassungen vorzunehmen.
Mitnahmeeffekte und Fehlallokationen können so vermieden werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein großes Interesse daran,
beim EEG zu einer ökologisch und ökonomisch vernünftigen Regelung zu
kommen, die den Bedürfnissen der Stromverbraucher, der Netzbetreiber
und der Stromerzeuger gerecht wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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