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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Röttgen: Bevölkerung hat Anspruch auf staatlichen Schutz - Union bringt Gesetzentwurf ein, Rot-Grün tatenlos

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Norbert Röttgen MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Februar entschieden: Die
nachträgliche Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß, aber Sache
des Bundes; den Ländern fehlt die Gesetzgebungskompetenz; Frist für
ein Bundesgesetz: 30. September 2004. Deshalb ist überlegtes, aber
auch schnelles Handeln gefragt. Die Bevölkerung hat Anspruch auf
staatlichen Schutz vor gefährlichen Gewaltverbrechern.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darum unverzüglich einen
Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in den
Bundestag eingebracht. Rot-Grün bleibt bislang tatenlos. So kann die
Koalition den Schutzanspruch der Bevölkerung nicht einlösen. Wieder
einmal scheint Koalitionsräson vor zügigem Handeln zu gehen.
Der Gesetzentwurf der Union verhindert, dass notorische
Gewaltverbrecher, deren fortbestehende Gefährlichkeit durch zwei
unabhängige Gutachter festgestellt wurde, nach der Haft einfach auf
freien Fuß gesetzt werden müssen. Zugleich stellt der Entwurf u.a.
mit der Notwendigkeit dieser externen Gutachten sicher, dass die
verfassungsmäßigen Rechte der Täter gewahrt sind. Der Inhalt
entspricht damit den inhaltlichen Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts.
„Der Schutz vor solchen Verurteilten, von denen auch nach
Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen schwere Straftaten gegen das Leben,
die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle
Selbstbestimmung anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten
sind, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Diesen Schutz
durch geeignete Mittel zu gewährleisten, ist Aufgabe des Staates“ (so
das Bundesverfassungsgericht).
Die Union wird dieser Verantwortung gerecht. Ob dies auch für Rot-
Grün gilt, ist nach wie vor fraglich. Zahlreiche Initiativen der
Union für eine bundesgesetzliche Regelung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung (zuletzt BT-Drs. 15/29) sind bislang von der
Regierungsmehrheit verhindert worden. Handelt die
Bundesjustizministerin jetzt gar nicht oder zu langsam, müssen
gefährliche Gewaltverbrecher, die aufgrund der derzeitigen
Länderregelungen in Sicherungsverwahrung genommen wurden und dort nur
bis zum 30. September belassen werden dürfen, auf freien Fuß gesetzt
werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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