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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schmidt: Klare verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Berlin (ots)

Zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklären der
innen- und der verteidigungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und Christian Schmidt
MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Kürze einen eigenen, mit
den Innenministern der unionsgeführten Länder abgestimmten,
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, um eine klare
verfassungsrechtliche Grundlage für die Abwehr terroristischer
Gefahren und anderer Sicherheitskatastrophen durch die Bundeswehr zu
schaffen.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Luftsicherheitsgesetz
schafft für die seit dem 11. September 2001 offenbar gewordenen
Bedrohungen nicht die erforderliche klare Rechtsgrundlage.
Derzeit darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung nur eingesetzt
werden, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen ist. Eine
Einsatzregelung allein im Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung
genügt daher nicht zur Ausräumung der verfassungsrechtlichen
Unklarheiten. Insbesondere diejenigen, die im Ernstfall über die
schwierige Entscheidung des Einsatzes zu entscheiden haben, haben
Anspruch auf eine unzweifelhaft klare Regelung im Grundgesetz. Der
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wird folgende Schwerpunkte haben:
» Der Einsatz von Streitkräften bei der Abwehr von Gefahren aus
der Luft wird im Grundgesetz geregelt. Dies ist nötig, weil weder die
Bundes- noch die Länderpolizeien auf Grund ihrer Ausrüstung in der
Lage sind, solche Gefahren abzuwehren. Eine Amtshilferegelung allein
– wie von der Bundesregierung für ausreichend gehalten – schafft die
unabdingbare Klarheit nicht.
» Die Bundeswehr soll nach Vorstellung der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion eine originäre Zuständigkeit auch für die Abwehr
von Gefahren von See her bekommen. Es muss möglich sein, dass
militärische Schiffe Kontrollen etwa bei unzulässigen
Waffenlieferungen oder Umweltdelikten durchführen.
» Im Fall von terroristischen Bedrohungen soll es zu
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung möglich sein, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei
zum Schutz von zivilen Objekten anzufordern. Dies zielt auf
Extremsituationen, in denen die jeweils zuständige Landespolizei an
die Grenze ihrer Ressourcen stößt und auch die Unterstützung durch
die Kräfte und Einrichtungen anderer Länderpolizeien oder des
Bundesgrenzschutzes nicht ausreicht. Auch im Ausland übernimmt die
Bundeswehr bereits Aufgaben im Objektschutz.
» Zudem will die CDU/CSU-Fraktion im Grundgesetz festgeschrieben
sehen, dass die Bundeswehr auch zur Verhinderung besonders schwerer
Unglücksfälle oder Katastrophen eingesetzt werden darf. So können bei
drohenden Anschlägen die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr etwa
im Bereich der ABC-Abwehr eingesetzt werden.
An der grundsätzlichen Aufgabenteilung im Bereich Polizei und
innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern ändert sich mit dem
Entwurf der CDU/CSU-Fraktion nichts. Angesichts der Bedrohungen durch
den internationalen Terrorismus ist jedoch eine engere Verknüpfung
zwischen innerer und äußerer Sicherheit und damit eine rechtliche
Klärung durch Änderung des Grundgesetzes nötig.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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