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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Kolbe: Investitionszulage-Ost soll bis 2006 verlängert werden

Berlin (ots)

Zu dem im Bundestag in 1. Lesung eingebrachten
Gesetzentwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005 (BT-Drs.
15/2249) erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Das Investitionszulagengesetz 1999 läuft Ende 2004 aus. Danach
wurde die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den östlichen Bundesländern
mit einer Investitionszulage von 12,5% bzw. bei kleinen und mittleren
Unternehmen mit 25% unterstützt. Auf diese Investitionszulage besteht
ein Rechtsanspruch, so dass die Unternehmen Planungssicherheit
hatten. Nach Untersuchungen der Universität Münster hat allein die
Investitionszulage seit 2000 Investitionen in Höhe von 13 Mrd. Euro
angestoßen und damit rund 170.000 Arbeitsplätze geschaffen oder
gesichert.
Ein ersatzloses Auslaufen zum Jahresende war nach Meinung aller
Bundesländer und Bundestagsfraktionen nicht hinnehmbar, da die
Wachstumsraten im Osten nach wie vor geringer als im Westen sind,
nach wie vor Standortnachteile durch Erreichbarkeitsdefizite, eine
schwächere Eigenkapitalausstattung und eine um 30% geringere
Arbeitsproduktivität bestehen. Insbesondere der seit 1998 wieder
stark zunehmenden Abwanderung junger Menschen muss durch eine weitere
direkte Investitionsförderung begegnet werden.
Der im Bundesrat einstimmig verabschiedete und am Donnerstag, den
29. Januar 2004 in 1. Lesung in den Bundestag eingebrachte
Gesetzentwurf sieht jetzt eine Verlängerung der Investitionszulage
für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Der Förderumfang bleibt identisch,
allerdings fällt aufgrund von Vorgaben der EU die Förderung von
Ersatzinvestitionen sowie für Investitionen des Handwerks und des
innerstädtischen Handels weg und es gilt ein neuer, eingeschränkter
Begriff für kleine und mittlere Unternehmen. Dies führt in etwa zu
einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von 1.174 Mio. Euro
auf das neue Fördervolumen von 601,3 Mio. Euro in den Jahren 2005 und
2006.
Das Gesetz muss schnellstmöglich beraten und verabschiedet werden,
damit wir im Osten Deutschlands die dringend benötigten weiteren
Investitionen anstoßen, um der Abwanderung junger Menschen zu
begegnen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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