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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Flosbach: Rentenbesteuerungsvorschlag der Koalition ist unausgewogen

Berlin (ots)

Zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages zum Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein
Alterseinkünftegesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der
Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung zeigt, dass der Entwurf von
Regierung und Koalition für ein Alterseinkünftegesetz, mit dem einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden und die
Rentenbesteuerung zum 1. Januar 2005 neu geregelt werden soll, in der
jetzigen Form unausgewogen und praxisfremd ist.
Die Union bedauert, dass die jetzt erforderliche Neuregelung der
Rentenbesteuerung nicht in eine steuerliche Gesamtkonzeption
eingebettet ist.
Zudem werden nach den Plänen der Regierung die Anlagefreiheit im
Hinblick auf Altersvorsorgeprodukte einerseits und die Vielfalt an
Altersvorsorgeprodukten, die am Finanzplatz Deutschland heute zur
Verfügung stehen, andererseits, künftig massiv eingeschränkt.
Die Sachverständigen (z. B. Zentraler Kreditausschuss, Prof.
Eekhoff, BVI, BDA) kritisieren, dass selbst Teilkapitalauszahlungen
im Alter künftig nicht mehr möglich ein sollen, um in den Genuss der
steuerlichen Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeprodukten zu gelangen.
Hiervon betroffen sind etwa Fondssparpläne und die
Kapitallebensversicherung, die heute vielfach zur Altersvorsorge
eingesetzt werden. Im Hinblick auf die Kriterien, was künftig unter
Altersvorsorgeprodukten zu verstehen ist, gibt es
Nachbesserungsbedarf. Es gilt, mehr Wahlfreiheit zu sichern.
Besondere Beachtung fand in der Anhörung die
Zweifachbesteuerungsproblematik. Dies muss aus verfassungsrechtlichen
Gründen ausgeschlossen werden; eine neue Verfassungsklage muss
vermieden werden. Der VDR, der ZDH und andere Verbände konstatieren
hingegen in der Übergangsphase zu 2005 und 2040 drohende
Doppelbesteuerungen. Hierüber ist in den anstehenden Beratungen noch
intensiv zu beraten.
Des Weiteren kritisieren die Sachverständigen die faktische
Schwächung der betrieblichen Altersversorgung. Die bisherige
Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bei Direktversicherungen nach §
40 b EStG wird ohne ausreichende Kompensation gestrichen. Dies trifft
die Betroffenen umso stärker, als die Gesundheitsreform die
Sozialversicherungspflicht der betrieblichen Altersversorgung zum
Teil spürbar verschärft hat.
Die Union fordert eine Stärkung, keine Schwächung, sowie eine
praxistaugliche Verbesserung der Portabilität der betrieblichen
Altersversorgung.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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