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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Von „zweierlei Maߓ kann keine Rede sein

Berlin (ots)

Zum Vorwurf des Unternehmensberaters Roland Berger,
die Union messe bei den Beraterverträgen der Bundesagentur für Arbeit
mit „zweierlei Maߓ, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Von „zweierlei Maߓ beim Vorgehen der Union kann überhaupt nicht
die Rede sein: Wenn die Unions-Mitglieder im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages nach Beraterverträgen der Bundesagentur für
Arbeit (BA) bzw. der Bundesregierung gefragt haben, haben sich diese
Fragen zunächst auf alle in Frage kommenden Beraterverträge bezogen,
nicht nur auf Verträge mit Roland Berger. Wenn sich dann allerdings
aus den Antworten der Bundesregierung bzw. der BA ergab, dass
einzelne Beraterverträge mit der Fa. Roland Berger beispielsweise vor
dem Hintergrund des Vergaberechts problematisch sind, haben wir uns
selbstverständlich mit diesen Vorgängen näher befasst. Das betraf
übrigens nicht nur Verträge mit Roland Berger, sondern z.B. ebenso
Verträge mit der Berliner Firma WMP. Allerdings: Auch Herr Berger
steht nicht außerhalb des geltenden Rechts – und schon gar nicht
darüber!
Grundsätzlich gilt für die öffentliche Verwaltung, dazu gehört
auch die BA, dass sie allein schon aufgrund der Haushaltsprinzipien
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Daueraufgaben in der Regel mit
eigenem Personal durchzuführen hat; auch auf die Vorschriften des §
17 Abs. 2 und Abs. 5 BHO sowie deren Kommentierung weise ich hin. Dr.
Jobst Fiedler, ein Partner von Roland Berger, hat gestern Abend in
der Sendung „Maischberger“ auf n-tv bestätigt, dass sich die
Beratungsaufgaben (mindestens) noch bis zum Jahr 2008 hinziehen
werden. Demnach handelt es sich ohne Zweifel um Daueraufgaben, die
nach den eben zitierten Grundsätzen und Normen in der Regel vom
eigenen Personal der öffentlichen Verwaltung durchzuführen sind.
Allerdings sind Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich; auch die
Union erkennt an, dass es Fälle gibt, in denen solche Ausnahmen
sinnvoll und notwendig sind. Ob eine solche Ausnahme aber im
Einzelfall tatsächlich sinnvoll und notwendig ist, kann nur beurteilt
werden, wenn der Gegenstand der Tätigkeit eines „Externen“, also
beispielsweise eines Beraters, klar und nachvollziehbar beschrieben
ist. Nur dann kann z.B. beurteilt werden, ob diese Aufgabe vom
eigenen Personal, der Bundesagentur (bzw. der Bundesregierung) hätte
wahrgenommen werden können oder nicht.
Wenn sich die Bundesregierung bzw. die BA um das Vergaberecht
herumdrücken, also auch bei Verträgen, deren Finanzvolumen 200.000 €
übersteigt, auf eine Ausschreibung verzichten, die naturgemäß eine
überprüfbare Beschreibung der geforderten Beratungsleistung enthalten
müsste, schafft sie durch dieses Vorgehen selbst den dann nahe
liegenden Verdacht, dass es mit der haushaltsrechtlichen
erforderlichen „Notwendigkeit“ dieser Maßnahme nicht weit her ist.
Hier ist der Eindruck entstanden – und er ist bisher nicht widerlegt,
dass mehrfach Millionenbeträge für Beratungsleistungen zweifelhaften
Inhaltes mit einer Leichthändigkeit ausgegeben worden sind, die weder
einem Minister noch einem Behördenchef zustehen. Darüber hinaus hat
aber die Beschäftigung mit den Verträgen, die schon unter
vergaberechtlichen Gesichtspunkten als zweifelhaft anzusehen sind, zu
dem Eindruck geführt, dass die Firmen Roland Berger, T-Systems und
das Prosoz-Institut-Herten (GmbH) eine Art Beratungs-Karussell mit
dem Ziel der Installierung eines Monopols sowohl mit Blick auf die
Beratung als auch auf die Installation von IT-Systemen im Bereich der
Arbeits- und Sozialverwaltung betreiben. (Ähnliches spielt sich auch
im Bereich Bundeswehrverwaltung und gebb ab.) Derartige Monopole
liegen weder im Interesse des Bürgers noch im Interesse der
öffentlichen Hände.
Die Haltlosigkeit der Vorwürfe von Herrn Berger bestärkt den
Verdacht, dass der eben geschilderte Eindruck durchaus zutreffend
ist.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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