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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen/Klöckner: Bundesregierung muss sich für angemessene Regelung der Lebensmittelwerbung in der EU einsetzen

Berlin (ots)

Zur Einbringung des Antrags „Verbraucher aufklären
und schützen – Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und
Werbung für Lebensmittel erhalten“ erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula
Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner
MdB:
Die Werbung für gesundheits- und nährwertbezogene Angaben zu
Lebensmitteln soll in der EU auf eine einheitliche und breitere
wissenschaftliche Basis gestellt werden, damit die Verbraucher nicht
beim Kauf irregeführt werden können und letztlich bewusster zu einer
gesunden Ernährungsweise kommen können. Dieses Ziel der EU-
Kommission unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich.
Doch den von der EU im Juli vorgelegten Entwurf einer entsprechenden
Verordnung halten wir für überzogen. Statt von einem mündigen
Verbraucherleitbild auszugehen, ignoriert er die Eigenverantwortung
der Verbraucher. Er überzieht die Lebensmittel- und Werbewirtschaft
mit Bürokratismus, und er geht von teilweise wissenschaftlich nicht
haltbaren Annahmen aus, die im Widerspruch zu Erkenntnissen der WHO
stehen.
Noch dazu verfolgt die EU-Kommission damit gesundheitspolitische
Ziele, die so nicht in ihrer Regelungskompetenz liegen. Dies sollte
dringend überprüft werden.
Wir fordern darüber hinaus die Bundesregierung auf, sich für eine
grundlegende Überarbeitung des Verordnungsentwurfs einzusetzen:
•Insbesondere darf er die Innovationsfähigkeit von Lebensmittel-
und Werbewirtschaft nicht beschränken.
•Die Regelungen müssen dem Leitbild des mündigen Verbrauchers
entsprechen.
•Die Einhaltung eines festgelegten Nährwertprofils von
Lebensmitteln als Voraussetzung für gesundheits- und nährwertbezogene
Werbeaussagen ist zu streichen.
•Weitreichende Informationsverpflichtungen auf den Produkten
müssen auf bestimmte Produktgruppen beschränkt werden, da sonst eine
Überfrachtung und Überinformation droht.
•Das grundsätzliche Verbot allgemeiner Wohlbefindensangaben, sog.
impliziter Angaben, ist als unverhältnismäßige Maßnahme zu streichen.
•Die beabsichtigte Positivliste erlaubter Aussagen ist in Inhalt
und Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
•Das Verfahren zur Genehmigung von Angaben zur Verringerung eines
Krankheitsrisikos muss gründlich entbürokratisiert werden.
•Bei allen Entscheidungen muss die Kommission an Empfehlungen
gebunden sein, die die Europäische Lebensmittelbehörde abgibt, damit
Erkenntnisse der Wissenschaft nicht Ideologien geopfert werden.
Verbraucherministerin Künast, die voreilig den Byrne-Entwurf
bejubelt hatte, sollte klar sein, dass Verbraucherschutz nicht nur in
Durchregulierung, sondern auch in der Erhaltung von Freiräumen
bestehen kann und sollte sich dafür einsetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon: (030) 227-52360
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