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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wittlich: Trittin greift beim Dosenpfand zu Taschenspielertricks

Berlin (ots)

In der sich fortsetzenden Diskussion über das
Pflichtpfand erklärt der zuständige Berichterstatter für die
Verpackungsverordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Werner Wittlich
MdB:
Bundesumweltminister Trittin treibt beim Pfand ein zunehmend
undurchschaubares Verwirrspiel zum Schaden der Verbraucher und der
Unternehmen, um sich bei der Europäischen Kommission durchzumogeln.
Bis vor wenigen Tagen erklärte der Bundesumweltminister in
rechtsverbindlichen Schreiben, dass Unternehmen ab 1. Oktober 2003
Einwegflaschen und Dosen auch ohne Vorlage einer Pfandmarke vom
Verbraucher zurücknehmen und das Pfand auszahlen müssen.
Unternehmen, die sich darauf verließen, haben in
verordnungskonforme Verpackungssysteme investiert oder sind aus dem
Einwegangebot ausgestiegen. Seit letzter Woche gilt laut
Bundesumweltminister das genaue Gegenteil der bisherigen
Rechtsauslegung. Die Zettelwirtschaft mit Pfandmarken ist nicht nur
für ein weiteres Jahr erlaubt, sondern in der Praxis sogar
verpflichtend. Denn Tankstellen, Kioske und andere Verkaufsstellen
sollen künftig auch Pfandmarken einlösen, die sie selbst gar nicht in
Verkehr gebracht haben. Selbst Verkaufsstellen, die für ihre eigenen
Produkte ganz auf die „Zettelwirtschaft“ verzichten, müssten
Pfandmarken ihrer Wettbewerber akzeptieren. Sie müssten ohne eigene
Kontrollmöglichkeit Pfand auszahlen, das sie gar nicht eingenommen
haben.
Ein geregeltes Erstattungsverfahren zwischen den Unternehmen
besteht nicht, so dass sich ruinöse Verluste und unkalkulierbare
Risiken gerade für mittelständische Unternehmen abzeichnen. Zudem
gibt es nach der Verpackungsverordnung überhaupt keine amtlich
geregelte „Anerkennung“ von Pfandsystemen, so dass prinzipiell
jedwede selbstgemachte „Pfandmarke“ akzeptiert werden müsste, wodurch
faktisch selbst aus dem Ausland pfandfrei eingeführte Verpackungen in
Deutschland zu Geld gemacht werden könnten. Trittins jüngste
Pfandidee gleicht damit einer Anordnung an die Betriebe, ihre
gefüllten Ladenkassen stets offen zu halten, damit Diebe sich besser
bedienen können. Dies ist weder vom öffentlichen Recht noch vom
Zivilrecht gedeckt.
Grotesk ist, wenn der Bundesumweltminister als Verordnungsgeber
der Verpackungsverordnung nun die Schuld für dieses Desaster den
Ländern oder der Wirtschaft zuzuschieben versucht. Damit will der
Bundesumweltminister mit immer neuen Taschenspielertricks von seinem
Versagen ablenken, geeignete Rahmenbedingungen für das von der
Europäischen Kommission geforderte „bundeseinheitliche“
Rücknahmesystem zu schaffen. Es ist höchste Zeit, diesem Treiben in
einer konzertierten Aktion aller vernünftigen Kreise aus Politik und
Wirtschaft ein Ende zu bereiten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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