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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schröder/Grindel: EU-Richtlinien kippen deutsches Asyl- und Ausländerrecht

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen der gestrigen Expertenanhörung
zum EU-Asylrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen
Berichterstatter,Dr. Ole Schröder MdB, und Reinhard Grindel MdB:
Die Expertenanhörung hat die Bedenken der CDU/CSU bestätigt: mit
den vorgeschlagenen EU-Richtlinien wird unser bewährtes Asylrecht
ausgehebelt. Die Kommission will alle drei tragenden Säulen des von
CDU/CSU und SPD gemeinsam beschlossenen Asylkompromisses einreißen.
Die Drittstaatenregelung, das Flughafenverfahren und die Liste der
sicheren Herkunftsländer würden wegfallen, wenn die EU-Richtlinien in
Brüssel so beschlossen werden würden. Wir brauchen auch in Zukunft
mit der Drittstaatenregelung die Möglichkeit, Asylbewerber sofort
wieder zurückschieben zu können, die in einem Nachbarland schon vor
Verfolgung sicher waren. Gerade auch die Beitrittsländer müssen die
Chance haben, eine solche Drittstaatenregelung anzuwenden. Wir dürfen
sie mit ihren Sorgen vor einem Asylbewerberzustrom über ihr
Staatsgebiet nicht allein lassen.1992 war Deutschland am Rande der
politischen Instabilität. Das wollen wir unseren künftigen Partnern
in der EU, den jungen Demokratien in Polen und Tschechien nicht
zumuten.
Die Ausweitung der Asyltatbestände auf nichtstaatliche und
geschlechtsspezifische Verfolgung würde eine drastische Steigerung
der Asylbewerberzahlen zur Folge haben und neue Zuzugsanreize
auslösen.
Bei der nichtstaatlichen Verfolgung erhielten z.B. Personen, die
vor Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder
medizinischer Versorgung flüchten, erweiterte Zuzugsmöglichkeiten,
mit der Möglichkeit vollen Familiennachzugs und vollem Zugang zum
Arbeitsmarkt. Wir widersprechen der Auffassung des Generaldirektors
für Justiz und Innen, Jonathan Faull, dass nur entscheidend ist, dass
eine Verfolgung stattfindet und nicht von wem. Aus gutem Grund setzen
alle internationalen Rechtsvorschriften eine staatliche Verfolgung
voraus. Dabei soll es bleiben.
Bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung für Frauen wäre der
prügelnde Ehemann Asylgrund. Es bestand Einigkeit unter allen
Experten, dass solch weitgehende Asylgründe nicht gewollt seien.
Die Harmonisierung des Asylrechts in Europa muss auch eine
Harmonisierung der Sozialleistungen zur Folge haben. Darauf haben
mehrere Experten zu Recht hingewiesen. Die von der EU-Kommission
geplante weitgehende Gleichstellung von Leistungen für Inländer und
Asylsuchende ist abzulehnen. Sie hätte zur Folge, dass das
Asylbewerberleistungsgesetz kippen würde. In einer Zeit von
Sparmaßnahmen würde niemand in Deutschland verstehen, dass die
Sozialleistungen für Asylbewerber erhöht werden, während sie in
anderen europäischen Ländern deutlich weniger erhalten.
Wir kritisieren, dass die EU-Kommission bisher keine Anstrengungen
für eine Lastenverteilung in Europa unternommen hat. Nur wenn die
Asylbewerber gerecht auf alle Staaten der Europäischen Union verteilt
werden, wird es zu einer sachgerechten Harmonisierung innerhalb der
EU kommen.
Wir verweisen mit Nachdruck darauf, dass in der Anhörung die
Auffassung vertreten wurde, dass der Bundesinnenminister notfalls die
Rechtspflicht hat, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, falls
EU-Vorschriften erlassen werden sollen, die zu Lasten Deutschlands
gehen.
Die Anhörung war ein Appell an die Bundesregierung, diese
Richtlinien zu stoppen. Gelingt dies nicht, ist für die
Asylrechtsreform der letzte Vorhang gefallen. Die Weichen, die die
jetzige Regierung über Europa stellt, werden auch bei veränderten
politischen Mehrheiten nicht mehr rückgängig zu machen sein. Es
bleibt zu hoffen, dass die Regierung sich dieser Verantwortung
bewusst wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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