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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schmidt: Einsatz der Bundeswehr im Innern nur mit Grundgesetzänderung

Berlin (ots)

Zur Vorstellung des neuen Anti-Terror-Konzepts von
Innenminister Schily und Verteidigungsminister Struck erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der verteidigungspolitische Sprecher, Christian
Schmidt MdB:
Die Bundesregierung versucht mit ihrem „neuen Anti-Terror-Konzept“
die für einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Innern
verfassungsrechtlich erforderliche Grundgesetzänderung zu umgehen.
Zwar ist es erfreulich, dass nun auch Bundesinnenminister Schily
und Verteidigungsminister Struck den dringenden Handlungsbedarf
sehen, nachdem eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung seit September
2001 darüber beraten hat.
Die gegenwärtige Rechtslage reicht nicht aus, um in allen
Konstellationen zur Abwehr besonderer terroristischer Gefahren auf
die Fähigkeiten der Bundeswehr zurückzugreifen, wenn die Kräfte der
Polizei nicht ausreichen.
Jedoch springen Schily und Struck zu kurz, wenn sie der
notwendigen Grundgesetzänderung ausweichen. Soweit die entsprechenden
Kompetenzen im Grundgesetz fehlen, können diese im Verfassungsstaat
aber nicht einfach durch ein Gesetz ersetzt werden. Denn nach Artikel
87 a des Grundgesetzes dürfen Streitkräfte außer zur Verteidigung nur
eingesetzt werden „soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich
zulässt“.
Es ist unverantwortlich, wenn die notwendige Anpassung des
Grundgesetzes an neue Gefährdungslagen am Streit innerhalb der
Koalition scheitert. Rot-Grün bietet ein Bild der Uneinigkeit.
Koalitionsfriede geht vor Sicherheit der Bevölkerung. Die rein
ideologischen Gründe, aus denen die Grundgesetzänderung verweigert
wird, müssen zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung endlich
zurückgestellt werden.
Der CDU/CSU geht es um klare Regelungen für Polizei und Bundeswehr
im Falle einer terroristischen Bedrohung.
Es geht nicht darum, die Bundeswehr zu einer Art
Bereitschaftspolizei zu machen oder gar in der allgemeinen
Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen.
Aber es wäre unverantwortlich, wenn man in besonderen
Gefährdungslagen, wenn die Kräfte der Polizei nicht ausreichen oder
nur die Bundeswehr über besondere Fähigkeiten verfügt, nicht auf die
Bundeswehr zurückgreifen könnte.
Die muss aber auf einer gesicherten verfassungsrechtlichen
Grundlage erfolgen.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher, umgehend die notwendige
Grundgesetzänderung vorzunehmen. Es kann nicht gewartet werden, bis
wieder etwas passiert.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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