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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Union ist bei Umsetzung der Biopatentrichtlinie gesprächsbereit

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über
den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die europäische
Biopatentrichtlinie von 1998 umsetzen erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer
MdB:
Die Biopatentrichtlinie von 1998 muss endlich umgesetzt werden.
Denn der Schutz biotechnologischer Erfindungen ist ein wichtiger
Faktor im internationalen Wettbewerb. Mit unserem Antrag fordern wir
die Bundesregierung zum Handeln auf. Wir bestimmen die Position der
CDU/CSU-Fraktion und unterbreiten damit ein Gesprächs- und
Verhandlungsangebot in der Frage des Biopatentschutzes.
Gestern hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf zur Umsetzung
der Biopatentrichtlinie beschlossen – offensichtlich eine Reaktion
auf unseren Antrag. Wir hoffen, dass nun bald die Beratungen im
Bundestag beginnen können. Die Richtlinie bringt rechtliche Klarheit
für die deutschen Biotechnologiebranche. Sie zieht aber auch die
notwendigen ethischen Grenzen, indem sie klarstellt, was nicht
patentiert werden soll und darf. Dadurch kann die Richtline dazu
beitragen, den Missbrauch und die Kommerzialisierung des menschlichen
Körpers zu verhindern.
Parallel zur Umsetzung der Richtline in nationales Recht ist die
Bundesregierung aufgefordert, die Weiterentwicklung der Richtlinie
auf europäischer Ebene voranzutreiben. Die Richtlinie muss in Teilen
sprachlich und inhaltlich präzisiert werden. Das Patentierungsverbot
für die kommerzielle oder industrielle Verwendung menschlicher
Embryonen ist zwar zu begrüßen, aber es fehlt unter anderem eine
klare Definition des Embryos. Auch die Regelung zur Patentierbarkeit
des menschlichen Körpers bzw. seiner Bestandteile muss deutlicher
gefasst werden.
Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben wir als
Gesetzgeber die Aufgabe, die Reichweite des Patentschutzes auf
biotechnologische Erfindungen bestimmen. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion schlägt einen funktionsbezogenen Stoffschutz vor,
weil wir der Auffassung sind, dass ein absoluter Stoffschutz zu
weitgehend und ein reines Verfahrenspatent zu wenig wäre.
Denn unter dem Aspekt der gerechten Belohnung der Erfindung müssen
wir berücksichtigen, dass die Isolation eines Gens und die Prüfung
seiner pharmakologischen oder medizinischen Relevanz heute im
Regelfall automatisiert ist. Einem solchen Erstpatent gebührt eine
dem Aufwand und der Genialität angemessene und daher nicht zu hohe
Anerkennung. Es fehlt dem Patent sozusagen der Touch des Genialen,
wie er in der gedanklichen Leistung der Erfindung des Penicillins
oder des künstlichen Humaninsulins steckt. Absoluter und zu weit
gefasster Patentschutz würde auch den Wettbewerb beeinträchtigen.
Deshalb plädiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür, dass die
kommerzielle Anwendung nicht nur in der Anmeldung, sondern auch in
Gewährung eines Patentes konkret gefasst wird. Damit wird die Chance
anderer auf ein Patent erhöht und der Wettbewerb gefördert. Die
Umsetzung der Biopatentrichtlinie von 1998 in das deutsche
Patentrecht ist keine politische Frage, die wir in den üblichen
Kategorien von Regierung und Opposition diskutieren und beantworten
wollen. Wir müssen, wenn es um ethische Grundentscheidungen geht, und
die Frage der Patentierungsregelung bei menschlichen Genen ist sicher
eine solche Entscheidung, den Willen haben, einen breiten Konsens zu
erzielen und damit ein Signal in unsere Gesellschaft zu senden. Mit
diesem Antrag steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit, um
gemeinsam an einem vernünftigen, innovationsfördernden und ethisch
tragfähigen Gesetz zur Umsetzung der EU- Biopatentrichtlinie zu
arbeiten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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