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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Baumann: Petitionsausschuss hat Hilferufe aus dem bürokratischen Dickicht erhört

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages
über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses im Jahr 2002
erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:
Der Petitionsausschuss hat sich seit der Deutschen Einheit in
unzähligen Fällen als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger gerade aus
den neuen Bundesländern erwiesen. Dabei konnte der Petitionsausschuss
in vielen Fällen Hoffnungen erfüllen, die ostdeutsche Mitbürgerinnen
und Mitbürger in das Petitionsrecht gesetzt hatten. Die Ostdeutschen
nutzen diese Möglichkeit, auf Missstände und Fehlentwicklungen
hinzuweisen und Anregung zur Verbesserung zu geben, am intensivsten.
So zählen in Deutschland die Sachsen neben den Berlinern zu den
fleißigsten Petenten. Die meisten Petitionen aus den neuen Ländern
sind Hilferufe aus dem bürokratischen Dickicht unserer sozialen
Gesetzgebung.
Im 50. Jahr nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ist auch
darauf hinzuweisen, dass viele Petitionen aus den neuen Ländern mit
der Aufarbeitung des SED-Unrechts zu tun haben. Die Renten
zahlreicher politisch Verfolgter der DDR-Diktatur liegen heute zum
Teil unter dem Sozialhilfeniveau, weil sie durch Haft und durch
berufliche Behinderungen jahrzehntelang von einem normalen
Erwerbsleben ausgeschlossen worden waren. Auch Enteignungsfälle, für
die im Einigungsvertrag keine Regelung getroffen wurde, hat der
Petitionsausschuss zu behandeln. So warten im Fall der so genannten
„stecken gebliebenen Entschädigungen“ noch heute Bürger der
ehemaligen DDR auf das Geld, das ihnen die untergegangene DDR
versprochen hatte und für dessen Zahlung heute keiner mehr einstehen
will. Selbst in Vermögensfällen, die vom Einigungsvertrag klar
geregelt wurden, ist so mancher nie ans Ziel gekommen.
Der Jahresbericht 2002 des Petitionsausschusses dokumentiert so
einen auch menschlich bewegenden Fall, in dem die Berichterstatter
dem hoch betagten Petenten nach Einsicht in die Akten mehrerer
Behörden gemeinsam mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen
Landtags zu einer Entschädigung verhelfen konnten:
Ein mittelständischer Unternehmer aus Sachsen wird 1972 enteignet,
flüchtet in den Westen und baut dort einen neuen Betrieb auf. Als die
Mauer fällt, kehrt er in seine Heimat zurück, um den alten Betrieb
wieder zu übernehmen. Obwohl alle Voraussetzungen für eine
Rückübertragung vorliegen und der Betroffene fristgemäß seinen Antrag
gestellt hat, bekommt er seinen Betrieb nie zurück.
Stattdessen wird er über Jahre von der Treuhandanstalt und vom
Vermögensamt mit ungerechtfertigten Forderungen hingehalten. Sein
ehemaliges Unternehmen, das noch bis nach der Wende produzierte, wird
in der Zwischenzeit liquidiert, die Maschinen werden unter dubiosen
Umständen ins Ausland verkauft. Jahrelange Gerichtsverfahren bringen
außer hohen Kosten keinen Erfolg. In diesem Fall hat der Ausschuss
alle seine Befugnisse in einem Maße ausgeschöpft, wie das selten der
Fall ist:
Wir führten mehrere Gespräche mit der Treuhand, den
Vermögensämtern und dem Bundesfinanzministerium und nahmen bei allen
zuständigen Behörden Akteneinsicht. Wir mussten auch den
Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages in den Vorgang mit
einbeziehen, weil nur dieser eine Landesbehörde vorladen konnte.
Nur dank der guten Kooperation der beiden Petitionsausschüsse war
es schließlich möglich, alle Beteiligten in Berlin an einen Tisch zu
bringen. Auf die Entschädigung, die wir vorher Monate lang vergeblich
gefordert hatten, konnten wir uns jetzt einigen. Nach etwa 12 Jahren
hat damit der Petent nicht sein Eigentum, aber wenigstens eine
angemessene Wiedergutmachung erhalten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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