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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Rechte von Bundesratsmitgliedern wahren

Berlin (ots)

Zur völlig unverständlichen und unbegründeten
Weigerung von SPD, Grünen und der FDP zu den Beratungen über die
Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im
NPD-Verbotsverfahren neben dem Bundesinnenminister auch einen
Landesminister in den Innenausschuss einzuladen, erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Strobl MdB:
Obwohl Landesminister als Bundesratsmitglieder jederzeit an
Ausschusssitzungen des Bundestages teilnehmen können (Art 43 Abs 2
GG), haben SPD, Grüne und FDP versucht, die von der CDU/CSU
angestrebte Einbeziehung eines Landesinnenministers in die Beratungen
des Innenausschusses über die Folgen der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren zu verhindern.
Dabei ist es für den Innenausschuss – nimmt er seine Arbeit ernst
– unverzichtbar, sich gerade auch bei dieser Frage aus erster Hand
über die Sicht der Länder zu informieren. Wer Schwächen in der
Zusammenarbeit etwa der Dienste ausräumen will, um Pannen wie bei dem
von Bundesinnenminister Schily (SPD) federführend betriebenen und
letztlich gescheiterten NPD-Verbot künftig zu verhindern, muss alle
Seiten hören.
Insofern war es richtig, dass Bund und Länder auf der
Innenministerkonferenz (IMK) letzte Woche dieses Thema gemeinsam
beraten haben. Und es war richtig, dass die Innenausschussvorsitzende
Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) zugesagt hatte, über den IMK-Vorsitzenden
einen Landesinnenminister zu den Beratungen am Mittwoch einzuladen.
Leider hat sie ihre Zusage nicht eingehalten.
Frau Sonntag-Wolgast wird nun erklären müssen, warum sie von
dieser Zusage abgerückt ist. Wer hat sie dazu gedrängt? Es gibt nicht
viele, die eine Ausschussvorsitzende zu so etwas drängen können. Oder
war es ihre eigene Idee, die Obleute ohne Ansehung der
verfassungsmäßigen Rechte von Bundesratsmitgliedern telefonisch dazu
zu überreden, auf die Einladung eines Landesministers zu verzichten?
Dass SPD und Grüne diesem Ansinnen zugestimmt haben, lässt
eigentlich nur den Schluss zu, dass sie der Regierung – hier also dem
Bundesinnenminister – einen Gefallen tun wollten. Könnte ja sein,
dass ein Landesminister andere Erinnerungen an die IMK als ein
Bundesminister hat. Als Parlamentarier jedenfalls hätten die
Koalitionäre auf Einhaltung der Zusage und einer umfassenden
parlamentarischen Beratung bestehen müssen.
Die Ausschussmehrheit muss klären, ob sie ihre parlamentarische
Aufgabe erfüllen oder zu einem bloßen Erfüllungsinstrument verkommen
will. So haben die Auftritte von Bundesinnenminister Schily im
Innenausschuss oft den Charakter einer großherzig gewährten Audienz –
lange Monologe, wenig Interesse an Diskussion. Auch jetzt wieder ist
sein Erscheinen vor dem Ausschuss eingezwängt zwischen der
morgendlichen Kabinettsitzung und dem publikumswirksamen Auftritt vor
der Bundespressekonferenz. Für Fragen – kritische gar – bleibt
wahrscheinlich wieder keine Zeit. Doch was kann es für einen
Bundesminister Wichtigeres geben, als mit „seinem“ Ausschuss, der das
Volk vertritt, wichtigste Fragen zu erörtern?
Die Ausschussmehrheit hat die CDU/CSU-Fraktion an ihrer Seite,
falls sie den Versuch unternehmen sollte, verfassungsmäßige Rechte
von Bundesratsmitgliedern zu achten und ernsthafte
Ausschussberatungen auch in Anwesenheit des Bundesinnenministers
durchzusetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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