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Wöhrl: Zweistufenmodell zur Ausbildungsplatzabgabe ist eine Schikane für den Mittelstand

Berlin (ots)

Zu den Plänen der Bundesbildungsministerin Edelgard
Bulmahn, ein zweistufiges Modell zur Ausbildungsplatzabgabe
einzuführen, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar Wöhrl MdB:
Eine Ausbildungsplatzzwangsabgabe als Beruhigungspille für die SPD- 
Linken wäre eine weitere bürokratische und finanzielle Schikane für 
die Wirtschaft. Durch das neue Zweistufenmodell der
Bundesbildungsministerin Bulmahn wird kein einziger Ausbildungsplatz
geschaffen. Der Bumerangeffekt ist vorprogrammiert: Durch diesen
planwirtschaftlichen Aktionismus kämen auf unsere Unternehmen
zusätzliche Kosten zu. Der Kostendruck würde weitere Arbeitsplätze
vernichten. Und daran hängen immer auch Ausbildungsplätze.
Die Steuer- und Abgabenerhöhungsorgie lässt jetzt schon kleinen
und mittleren Unternehmen keine Luft zum Atmen und dämpft deutlich
ihre Ausbildungsbereitschaft. Einem Ertrinkenden noch einen Stein ans
Bein zu binden, ist sicherlich nicht die Rettung aus der
Bildungsmisere.
Außerdem müsste ein riesiger bürokratischer Apparat in Gang
gesetzt werden, um den „freiwilligen“ Fonds und danach die
Zwangsabgabe bürokratisch zu verwalten. Dies würde die Ausbildung zur
staatlichen Veranstaltung machen, die mit einem Betrag abgegolten
werden kann. Kleinere Unternehmen würden in existenzielle Not
geraten, finanzstärkere Unternehmen könnten sich durch Zahlung einer
Abstandssumme aus der Berufsausbildung ganz verabschieden. Durch das
neue „Zweistufenmodell“ würden - wenn überhaupt – ausschließlich
außerbetriebliche Lehrstellen entstehen, d.h. weitere zweifelhafte
Ersatzmaßnahmen ohne direkte Brücke zum ersten Arbeitsmarkt.
Durch ständige Steuererhöhungen, steigende Lohnnebenkosten,
bürokratische Hürden und Schwächung der Investitionskraft der
Kommunen hat die Regierung zu einem Insolvenzrekord gerade bei den
mittelständischen Betrieben beigetragen, die 80 % der
Ausbildungsplätze stellen.
Nur wenn es jetzt gelingt, die Gewinnsituation insbesondere der
kleinen und mittleren Betriebe zu verbessern, können neue
Ausbildungsplätze entstehen. Die Betriebe müssen vor allem durch
Senkung der Lohnnebenkosten spürbar entlastet werden. Auf Grund der
nachweislichen Erfolglosigkeit muss das staatlich finanzierte
Sofortprogramm JUMP umgehend beendet werden. Die freiwerdenden JUMP-
Mittel müssen zur Senkung der Kosten der Arbeitslosenversicherung
genutzt werden.
Ich fordere auch, in den Tarifverträgen mit vernünftigen
Regelungen zur Ausbildungsvergütung die Voraussetzungen für mehr
Ausbildungsstellen zu schaffen. Dies schließt auch Tariföffnungen mit
ein. Alle Maßnahmen, die Ausbildung verhindern, müssen auf den
Prüfstand. Deshalb sind auch die tarifvertraglich festgelegten
Übernahmeverpflichtungen dort neu zu gestalten, wo sie zu
Einstellungsbarrieren führen. Auch hier sind die Tarifpartner
gefordert.
Das Betriebsverfassungsgesetz muss geändert werden: § 5 BetrVG ist
so auszugestalten, dass Auszubildende – analog zu §23 des
Kündigungsschutzgesetzes – bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl
eines Unternehmens und allen damit verbundenen Schwellenwerten
vollständig ausgenommen werden. Derzeit werden Auszubildende, Mini-
Jobber und Teilzeitkräfte auf die Schwellenwerte im
Betriebsverfassungsgesetz voll angerechnet. Folge: Betriebe, die eine
Belegschaftszahl knapp unterhalb der Schwellenwerte aufweisen, zögern
bei Neueinstellungen oder der Einrichtung einer Lehrstelle.
Generell gilt: Der Weg zu einem ausreichenden Lehrstellenangebot
führt nur über eine intelligente wachstumsorientierte
Wirtschaftspolitik und nicht über planwirtschaftlichen Enthusiasmus
und teure Bürokratie.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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