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Tillmann/Gutting: Eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungen auf gutem Weg

Berlin (ots)

Gesamtpaket beinhaltet die steuerliche Förderung der Elektromobilität, viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deutliche Erhöhungen bei der Wohnungsbauprämie und die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Monatshygieneprodukte

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:

"Mit dem Gesetzentwurf soll die umweltfreundliche Mobilität weiter vorangebracht werden. Dazu werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

1. Mobilität und E-Mobilität:

- Bei der Besteuerung bestimmter privat genutzter betrieblicher 
Elektro- oder extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeugs wird bis Ende
2030 die Bemessungsgrundlage so geändert, dass Nutzer nur noch ein 
Viertel des Betrages versteuern müssen. Dadurch werden Anreize an die
Hersteller und Firmen geschaffen, schnell bessere und effektivere 
E-Fahrzeuge auf den Markt zu bringen bzw. zu nutzen. Über den 
Flottenaustausch fließen Elektro- und Hybridfahrzeuge dann schnell in
den Gebrauchtwagenmarkt ein.
- Mit der Möglichkeit zur Sonderabschreibung für 
Elektronutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 unterstützen wir den 
elektrischen Lieferverkehr und die Handwerker, die ihre Flotte 
elektrifizieren wollen. Das gilt auch für Lastenfahrräder. Damit 
machen wir deutlich: Der innerstädtische Gewerbeverkehr soll 
elektrisch werden.
- Weiterhin wird die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte 
Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder 
Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers verlängert. Auch die für 
die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche 
Ladevorrichtung bleibt bis zum Jahresende 2030 steuerfrei.
- Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad 
unentgeltlich oder verbilligt, wird der geldwerte Vorteil aus der 
privaten Nutzung ab 2019 steuerfrei gestellt; auch diese Maßnahme 
wird bis Ende 2030 verlängert.
- Bei der Förderung des Jobtickets wird eine neue 
Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale 
eingeführt.

2. Die wichtigsten Begünstigungen:

- Durch die Einführung eines gesetzlichen Pauschbetrags in Höhe 
von 8 Euro pro Arbeitstag wird die Geltendmachung der Aufwendungen, 
die Berufskraftfahrern typischerweise entstehen, vereinfacht.
- Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen werden von 24 Euro 
auf 28 Euro, bzw. von 12 Euro auf 14 Euro erhöht.
- Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung stellen zukünftig 
generell keinen Lohn oder geldwerten Vorteil dar, wenn sie der 
allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.
- Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterwohnungen werden deutlich 
verbessert; durch einen Bewertungsabschlag vom ortsüblichen Mietwert 
entfällt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer,
wenn die gezahlte Miete zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts nicht
unterschreitet.
- Auch bei der Besteuerung von E-Books gibt es positive Änderungen
für Leserinnen und Leser. Während "klassische" E-Books bereits 
ermäßigt besteuert werden, sollen künftig auch E-Books, die in 
Datenbankform zum Beispiel in Form von Abo-Modellen angeboten werden,
begünstigt sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in E-Books 
eingebettete Videos nur eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Nach intensiven Diskussionen mit dem Koalitionspartner konnten auf Bestreben der CD/CSU-Bundestagsfraktion noch folgende Regelungen aufgenommen werden:

- Bei der Wohnungsbauprämie wird die Förderhöchstgrenze auf 700 
Euro beziehungsweise auf 1.400 Euro erhöht, gleichzeitig wird der 
Prämiensatz auf 10 Prozent angehoben. Dies ergibt bei voller 
Ausschöpfung eine Prämie von 70 Euro für Singles und 140 Euro für 
Zusammenveranlagte pro Jahr. In den Genuss der Prämie kommen 
diejenigen, die die höheren Einkommensgrenzen von 35.000 Euro bzw. 
70.000 Euro nicht überschreiten. So werden insbesondere junge 
Menschen motiviert, frühzeitig Eigenkapital für die "eignen vier 
Wände" anzusparen.
- Bei Monatshygieneprodukten wird der Steuersatz auf sieben 
Prozent festgeschrieben und damit um 12 Prozentpunkte reduziert. 
Damit setzen wir eine breit getragene Forderung um. Der reduzierte 
Steuersatz soll ab dem 1. Januar 2020 gelten. Wir gehen davon aus, 
dass die Verbraucherinnen die Weitergabe der Ermäßigung beim 
Kaufverhalten berücksichtigen.
- Bei sogenannten Sachbezügen in Form von Gutscheinen und 
Geldkarten wird Rechtsicherheit geschaffen: Arbeitgeber können auch 
weiterhin Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten an ihre 
Arbeitnehmer bis zur Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei gewähren. 
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn ausgereicht werden und die Karten keine 
Barzahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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