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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schmidt: AWACS-Urteil kein Grund zum Jubel für Rot-Grün

Berlin (ots)

Zu der gestrigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu den AWACS-Einsätzen erklärt der
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Christian Schmidt MdB:
Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
AWACS-Einsätzen ist kein Grund zum Jubeln für Rot-Grün. Das
Verfassungsgericht hat sich nicht ausdrücklich auf die Seite von
Rot-Grün gestellt, sondern nur im Wege der Güterabwägung eine
vorläufige Entscheidung getroffen. Es besteht auch kein Anlass, sich
auf ein hohes Ross zu setzen, da wesentliche Fragen zum Einsatz
bewaffneter Streitkräfte weiterhin klärungsbedürftig bleiben. Das
gilt insbesondere für die Frage, ab wann deutsche Soldaten in
bewaffnete Einsätze einbezogen sind.
Rot-Grün hätte es in der Hand gehabt, rechtzeitig nach dem Nato-
Beschluss vom 19. Februar durch die Einbringung eines entsprechenden
Mandats in den Deutschen Bundestag die Rechte des Parlaments
angemessen zu berücksichtigen. Das hat die Bundesregierung aus
parteipolitischem Kalkül und in berechtigter Sorge um ihre eigene
Mehrheit bewusst auf die lange Bank geschoben. Diese entscheidende
Frage hätte rechtzeitig politisch im Deutschen Bundestag und nicht
juristisch über den Weg nach Karlsruhe geklärt werden müssen. Aus dem
Urteil des Verfassungsgerichts ist der Unmut der Richter förmlich
herauszulesen, dass sie aufgrund fehlender politischer Entscheidungen
wieder einmal durch eine Klage aus Berlin gedrängt worden sind,
Rechtsfragen vorläufig entscheiden zu müssen, ohne sie abschließend
klären zu können.
Ich begrüße zwar grundsätzlich den Vorrang, den das
Bundesverfassungsgericht der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der
Bundesregierung einräumt. Das Urteil zeigt aber, dass wir zur
Stärkung der Rechte des Parlaments dringend ein Entsendegesetz
brauchen. Dadurch wird Rechtsklarheit beim notwendigen
außenpolitischen Handlungsspielraum für die Bundesregierung und bei
den Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages sowie
Rechtssicherheit für die Soldaten geschaffen. Wir sind jederzeit
bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung ein solches Gesetz auf den
Weg zu bringen.
Ein Entsendegesetz stellt auch mitnichten eine
Einschränkung der Parlamentsrechte dar, sondern ist Grundlage für
einen praktikablen Umgang mit solchen Fragen. Gäbe es bereits ein
Entsendegesetz, hätte das Parlament die Initiative an sich ziehen
können.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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