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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Ronsöhr/Widmann-Mauz/Deß: Union begrüßt Schließung der Lücke im Lebensmittelrecht

Berlin (ots)

Anlässlich des einstimmigen Beschlusses in der
heutigen Sitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zur Änderung des
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) hinsichtlich der
gegenüber EU-Vorschriften zeitlich vorgezogenen Meldepflicht von
Unternehmen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB, die
Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Annette
Widmann-Mauz MdB und der agrarpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe, Albert Deß MdB:
Wir begrüßen, dass heute eine entscheidende Lücke in der
Lebensmittelgesetzgebung geschlossen wurde. Im Rahmen des
Nitrofen-Skandals hatte die CDU/CSU-Fraktion bereits mehrfach darauf
hingewiesen und auch einen entsprechenden Antrag zur Änderung des
zugrundeliegenden Fachgesetzes gestellt, dass Lebensmittelunternehmen
verpflichtet werden müssen, staatliche Behörden bei Erkenntnissen
über gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe zu informieren. Nach der
nunmehr beschlossenen Gesetzesänderung besteht für
Lebensmittelunternehmen eine unverzügliche Meldepflicht.
Die heutige Ausschusssitzung hat aber auch gezeigt, dass der
Nitrofen-Skandal u.a. eindeutig auf Lücken im LMBG beruht. Die
Äußerungen von Ministerin Künast zugunsten des
Verbraucherinformationsgesetzes wurden mit der erfolgten
Gesetzesänderung endgültig als nicht sachgerecht überführt.
Leider wurde der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, das behördliche
Informationsrecht bei hinreichendem Verdacht eines Gesundheitsrisikos
ebenfalls für den Lebensmittelbereich nach Maßgaben des EU-Rechts in
den entsprechenden Fachgesetzen zu regeln, nicht aufgenommen. Das
wäre konsequenter Verbraucherschutz gewesen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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