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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Falk: Keine Politik der ruhigen Hand beim Schutz der Jugend!

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Expertengespräches der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Gewalt in den Medien bekämpfen -
Erziehungskompetenz stärken" erklären die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer
MdB, und die Parlamentarische Geschäftsführerin, Ilse Falk MdB:
Die Bluttat von Erfurt hat den Lichtkegel auf einen Teil unseres
Medienlebens gelenkt, der lieber im Dunkeln bliebe. Gewalt und
Pornographie sind in einer erschreckenden Weise in unseren
Medienalltag, in Fernsehen und Internet, eingekehrt. Auch wenn die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Mitte der neunziger Jahre dem
Jugendmedienschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat und
mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz eine gute
Grundlage gelegt hat, ist seit vier Jahren nichts mehr passiert.
Wertvolle Zeit wurde vertan. Ein schärferes Jugendschutzgesetz allein
hätte Erfurt sicher nicht verhindert. Es ist aber das Zusammenwirken
von restriktiver formulierten Rechtsvorschriften einerseits und der
Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz andererseits, die
langfristig eine Besserung bedeuten können. Die Experten haben
jedenfalls sehr deutlich gemacht, dass Konsum von Gewaltinhalten
desensibilisiert und damit langfristig Gewalt gesellschaftsfähig
macht. Dem müssen wir mit wirksamen Mitteln entgegentreten.
Der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen
vorgelegte Entwurf eines Jugendschutzgesetzes greift zu kurz und ist
stellenweise mangelhaft. Im Kern handelt es sich nur um die
Verschmelzung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der
Öffentlichkeit und des Gesetzes über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Dies ist zu wenig.
Vieles bleibt unklar: So etwa, welche Anforderungen an eine
"erziehungsbeauftragte Person" zu stellen sind und warum es dieses
Rechtsinstitutes bedarf. In der neu zu errichtenden Kommission
Jugendmedienschutz ist die Stellung der Landesmedienanstalten stärker
zu verankern, denn nur sie bieten plural zusammengesetzte Gremien.
Die Freigabe von FSK 12-Filmen für 6jährige, die in Begleitung ihrer
Eltern sind, ist eindeutig ein falsches Signal. Die nicht
altersgerechte Abgabe von Filmen und Spielen an Automaten läßt sich
nicht verhindern, daher sollte ein Verleih per Automaten generell
untersagt werden. Ungeklärt ist, wie die unterschiedlichen
Zuständigkeiten von Bund und Ländern miteinander verzahnt werden
können, wenn identische jugendgefährdende Inhalte per Internet
(Länder) und per Datenträger (Bund) verbreitet werden. Unzureichend
sind auch die Anstrengungen der Bundesregierung, auf europäischer
Ebene qualifizierte Standards zu erreichen.
Zu den schärfer formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen muss
die private individuelle Komponente kommen. Gefordert sind hier in
erster Linie die Familie und die Eltern. Sie sind Vorbild ihrer
Kinder, können deren Entwicklung am besten einschätzen und das
Hineinwachsen in die Medienwelt der Erwachsenen am besten steuern.
Wertschätzung für Familien und Erziehungsarbeit auszudrücken, ist
CDU-Politik, denn wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches
Bekenntnis zur elterlichen Erziehung. Kinder haben ein Recht auf
Eltern. Ihre Zeit und ihr Engagement sind es, die den Kindern die
wichtigste Mitgift für ihr Leben mitgeben: Eine Erziehung zu
Selbstbewusstsein und zur Anerkennung moralischer Werte. Millionen
von Eltern nehmen ihre Erziehungsverantwortung sehr ernst, aber viele
Belastungen und heimliche Miterzieher wie die Medien machen ihnen das
Erziehen immer schwerer.
Daher sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Stärkung der
elterlichen Erziehungskompetenz einen wesentlichen Beitrag in der
Unterstützung der Familien. Dazu gehören der Ausbau und die größere
Vernetzung von Familienberatung und Familienbildung ebenso wie die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein tragfähigeres
Zusammenspiel von Eltern mit außerfamiliären Institutionen wie
Kindergarten und Schule.
Die CDU fordert vor dem Hintergrund der Ausführungen der
Sachverständigen die Bundesregierung auf, auf folgenden
Handlungsfeldern aktiv zu werden und u.a. darauf hinzuwirken, dass:
1. ein generelles Verbot der Verbreitung schwer jugendgefährdender
Videofilme und Video- und Computerspiele in Form der Vermietung und
des Verleihs realisiert wird,
2. ein Verbot sogenannter Killerspiele, bei denen in
menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern
realitätsnah simuliert werden, realisiert wird,
3. eine Prüfung von Sanktionsinstrumenten vorgenommen wird, wenn
die Selbstkontrolle - wie insbesondere häufig bei den privaten
Rundfunkanstalten - nicht funktioniert,
4. europäische und international gültige Schutzstandards im
Jugendmedienschutz vereinbart werden,
5. die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz
ergriffen werden:
  • Ausbau und stärkere Vernetzung der Familienbildungsstätten und der Familienberatungsstellen,
  • Verbesserung der Qualifizierung der Erzieher/innenausbildung sowie der Mitarbeiter/innen in Bildungs- und Beratungseinrichtungen,
  • Einführung von Bildungsgutscheinen, mit denen Eltern Angebote in Anspruch nehmen können, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen,
  • Herausgabe eines Erziehungsbegleiters, der Lösungsvorschläge für Erziehungsprobleme präsentiert.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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E -Mail: fraktion@cducsu.de

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