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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Beschaffungsvorlage für Militär-Airbus nicht akzeptabel

Berlin (ots)

Zur Beschaffungsvorlage des Bundesministeriums der
Verteidigung zum Airbus A 400 M erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Nach mehreren Krisengesprächen im Kanzleramt und zwischen
Verteidigungs- und Finanzministerium hat der BMF heute die
Beschaffungsvorlage für das neue Transportflugzeug A400M dem
Haushaltsausschuss zugeleitet. Nach der Planung des
Haushaltsausschusses soll in zwei Vorbesprechungen der zuständigen
Berichterstatter am 13. und 20. März eine Vorerörterung stattfinden
und anschließend am 20. März eine abschließende Entscheidung durch
den Haushaltsausschuss. Bei grober Durchsicht wird deutlich, dass die
grundsätzlichen Bedenken der Union nicht ausgeräumt sind:
Der mit den internationalen Partnern abgeschlossene
Industrievertrag umfasst nach wie vor die komplette Stückzahl von 196
Flugzeugen bzw. 73 Flugzeugen für Deutschland. Daraus ergibt sich
eine Verpflichtung, die je nach gewähltem Finanzierungsmodell,
zwischen 8,6 und 9,5 Mrd. Euro liegt. Im Bundeshaushalt ist lediglich
eine Verpflichtungsermächtigung für die Zeit ab 2009 in der
Größenordnung von 5,12 Mrd. Euro vorgesehen. Die von
Verteidigungsminister Scharping präferierte Zahlung bei Lieferung,
die ihn von der Verpflichtung enthebt, bereits in diesem Jahr erste
Millionenbeträge aus dem Verteidigungsetat bereitzustellen, ist
intern vom BMF als unwirtschaftlich bezeichnet worden. Zu den
üblichen Kosten kämen dann Finanzierungskosten in der Größenordnung
von 850 Mio. Euro.
Nach Darlegung des BMVg werden mit dem Inkrafttreten eines von
Scharping unterzeichneten Side-Letters zum Vertrag angeblich nur
Verpflichtungen für Deutschland in Höhe von zunächst nur 5,1 Mrd.
Euro begründet. Sollte der 15. Deutsche Bundestag die für den Erwerb
der Gesamtstückzahl erforderliche Verpflichtungsermächtigung
allerdings nicht bereitstellen, würde zu Lasten Deutschlands die
Regelung des Memorandums of Understanding  und des Industrievertrages
greifen. Dann müsste Deutschland die Industrie schadlos stellen.
Nähere Angaben zu den möglichen Schadensersatzleistungen, zum
Beispiel zur Frage wann, in welcher Höhe und in welchen Tranchen
evtl. Schadensersatzzahlungen fällig werden, sowie zur verbleibenden
Stückzahl der Flugzeuge wurden vom BMVg nicht gemacht. Es kann für
den Fall der Schadlosstellung jedoch davon ausgegangen werden, dass
die verbleibende Anzahl von Flugzeugen auf eine Größenordnung von 20
bis 30 Stück absinkt, für die dann 5,1 Mrd. Euro zu zahlen sind.
Für eine haushaltsrechtliche Bewertung des Vorgehens nach der
Entsperrung der Verpflichtungsermächtigung kommt es darauf an, dass
im Außenverhältnis keine Rechtsverpflichtungen über den festgelegten
Betrag hinaus eingegangen werden. Die angestrebte
Beschaffungsentscheidung bedeutet, dass ein künftiger
Haushaltsgesetzgeber insofern präjudiziert ist, als er bei Ablehnung
einer weitergehenden Verpflichtungsermächtigung im Ergebnis eine grob
unwirtschaftliche Beschaffungsentscheidung trifft, weil zum
Gesamtpreis von 5,1 Mrd. Euro deutlich weniger Flugzeuge beschafft
werden könnten. Das bedeutet: Im Falle einer Zustimmung zur
Beschaffung würde gleichzeitig Druck auf das am 22. September zu
wählende Parlament ausgeübt. Damit würde auch gegen die Festlegung
verstoßen, die Bundesverteidigungsminister Scharping vor dem
Verfassungsgericht in Karlsruhe erklärt hat.
Das Bundesfinanzministerium kann eine weitere Plafondaufstockung
des Verteidigungsetats nicht in Aussicht stellen. Es sieht
Finanzierungsprobleme der alternativen Zahlung bei Lieferung und
spricht sich daher für eine Kostenanteilalternative aus. Dabei soll
geprüft werden, wieweit die erste Jahresrate noch in den laufenden
Haushaltsvollzug 2002 einzupassen ist oder ob eine Verteilung auf die
Raten der Folgejahre möglich ist.
Diese Entscheidung ist aber von den beteiligten Ministerien nicht
getroffen worden.
Es gibt also mehr Fragezeichen als Klarstellungen schon bei der
Finanzierung des Projektes. Bei weiterer Durchleuchtung des
Industrievertrages fällt auf, dass der Anteil der Arbeitspakete der
einzelnen Industrienationen vertraglich nicht gesichert ist.
Deutschland soll über 37% der Flugzeuge kaufen, Frankreich deutlich
weniger. Die Abweichung des üblichen Airbus-Schlüssels von 1:1
zwischen Deutschland und Frankreich findet jedoch im Vertrag keine
Bestätigung.
Vollends ausgespart ist die Beteiligung der mittelständischen
Zulieferindustrie.
Sieht man insgesamt die Arbeitspakete an, so wird deutlich, dass
die technologisch interessanteren Teile in anderen Ländern gefertigt
werden. Das gilt insbesondere für das Cockpit, die Flügel und die
Endmontage.
Versprechungen bezüglich der Produktion der Triebwerke scheinen zu
platzen. Die bisher entwickelten funktionieren nicht.  Es gibt
ernsthafte Überlegungen, amerikanische Triebwerke zuzukaufen.
In internen Vermerken beklagen die für Rüstung Verantwortlichen,
dass sich das BMF mit den verhandelten Vereinbarungen nicht
identifiziere. Das Verteidigungsministerium versuchte über das
Kanzleramt Druck auf das Finanzministerium auszuüben, um den Wortlaut
der Vorlage so "hinzubiegen", dass dem Parlament die Widersprüche und
Bedenken nicht offenkundig werden. Tatsache ist jedoch, dass bei
einer Zahlung nach Lieferung der vom Deutschen Bundestag im Sinne
einer Obergrenze verstandene Gesamtbetrag von 8,6 Mrd. Euro um 850
Mio. Euro überschritten werden würde. Dies würde die Ausbringung
einer weiteren Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,3 Mrd.
erfordern, anstatt einer solchen von 3,5 Mrd. Euro, die nach dem
Beschluss der rot-grünen Mehrheit im Bundestag als für das Vorhaben
erforderlicher Finanzbedarf angesehen wurde.
Das BMF steht offensichtlich nicht hinter dem Text der
Regierungsvorlage - durch dieses Offenkundigmachen der
unterschiedlichen Positionen der beteiligten Ministerien liegt dieser
Verdacht nahe. Das ganze wird dadurch unterstrichen, dass das BMF ein
Gutachten bestellt hat zur Frage der Preisgleitklausel und der von
Scharping gewünschten Zahlung bei Lieferung. Das Gutachten fällt
negativ aus. Es scheint in der politischen Führung der Regierung die
Absicht zu bestehen, Scharping mit einer unbrauchbaren Vorlage
scheitern zu lassen.
Damit steht fest, dass die rot-grüne Koalition nicht nur Streit
der beteiligten Ministerien sondern auch eine Abweichung der Vorlage
von dem Beschluss des Bundestages attestieren muss.
Eine Entscheidung über die Beschaffungsvorlage erscheint deshalb
aus haushälterischen Gründen ohne einen Nachtragshaushalt bzw.
Neuverhandlungen mit den europäischen Partnern sinnlos.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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