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Lippold: EuGH-Entscheidung zum Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten schafft endlich Abhilfe gegen ver-braucherfeindliche Praktiken

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des EuGH über die
Anwendbarkeit der Haustürwiderrufsrichtlinie auf Kreditverträge beim
Immobilienerwerb erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Entscheidung des EuGH, nach der nunmehr entgegen der
bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die europäische
Haustürwiderrufsrichtlinie auch für Kreditverträge für
Immobilienfinanzierungen für anwendbar erklärt wurde, ist
außerordentlich begrüßenswert.
Die Entscheidung des EuGH ist insbesondere deshalb gerechtfertigt,
weil nach gängiger Praxis bei der - unseriösen! - Vermittlung
derartiger Kreditverträge Treuhänder eingesetzt werden, die nicht nur
den Erwerb der Immobilie vorbereiten, sondern mittels einer vom
Verbraucher erhaltenen Vollmacht auch gleich den Abschluss der
Kreditverträge besorgen.
Dabei muss sich nach BGH-Rechtsprechung die Vollmacht nicht einmal
auf die konkreten Kreditbedingungen beziehen, sondern diese können
vom Vermittler erst noch ausgehandelt werden. Damit ist die typische
Warnfunktion, die das Formerfordernis des schriftlichen Abschlusses
eines Kreditvertrages hat, durch derartige Praktiken faktisch wieder
zurückgenommen.
Diese "Überrumpelungstaktik" ist mit den bisherigen
Anwendungsfällen des Haustürwiderrufsgesetzes daher absolut
vergleichbar und die Anwendbarkeit auf Kreditverträge in derartigen
Fällen gerechtfertigt.
Die häufig überteuerten und tatsächlich geringwertigen Immobilien
sind oftmals teure Fallen für gering- und normalverdienende
Verbraucher.
Deshalb bedarf es zusätzlich in Zukunft verstärkter Transparenz:
z.B. durch die Förderung von Eigenkontrollen und Verhaltenskodices im
Finanzdienstleistungsbereich.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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