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Laumann: Keine Jobs durch Job-Aqtiv

Berlin (ots)

Zur ersten Lesung des Job-Aqtiv-Gesetzes der
Regierungskoalition am 27. September 2001 erklärt der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB:
Walter Riester hat ganz offensichtlich ein Faible für
Wortspielereien und Wortschöpfungen, sei es MOZART für eines von
einem Dutzend Modellprogrammen oder jetzt das Job-Aqtiv-Gesetz mit Q
statt mit K. Vielleicht vermeidet er aber das K von "aktiv" auch
deshalb, weil sein neuestes Gesetzeswerk wenig mit Aktivität zu tun
hat. Neue Jobs werden dadurch jedenfalls kaum zu erwarten sein. Dafür
sind die Vorschläge zu sehr auf Bürokratisches beschränkt, zu
kleinherzig und nach eigenem Bekunden der Regierung auch erst auf
lange Sicht wirksam.
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition
  • enthält keine Beitragssenkung, wohingegen die Union eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 0,5 % zum 1.1.2002 und um weitere 0,5 % zum 1.1.2003 gefordert hat.
  • Es ist keine flächendeckende Einführung von Kombilöhnen enthalten, was von der Union gefordert wird. Überhaupt sind nur mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen enthalten, wohingegen die Union auch kurzfristige Maßnahmen fordert, z.B. Umsteuern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Kombilöhne.
  • Eine "beschäftigungsschaffende Infrastrukturförderung" (Zuschüsse zu den Kosten von Infrastrukturmaßnahmen unter der Voraussetzung, dass vom Arbeitsamt vermittelte Arbeitslose eingestellt werden) wird strikt abgelehnt. Dies ist eine verkappte Finanzierung von öffentlichen Aufgaben aus Beitragsmitteln.
Die wenigen Vorschläge, die in die richtige Richtung weisen, wie
das sogenannte Profiling und die Verpflichtung zum Abschluss einer
Eingliederungsvereinbarung, verdienen nicht den Namen Reform. Vor der
wichtigsten Neuregelung auf dem Arbeitsmarkt schreckt Riester sowieso
zurück: Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht,
verbunden mit einer Umkehrung der Beweislast für den, der Leistungen
der Gemeinschaft in Anspruch nehmen will, wird weiterhin von der
Regierung ausgespart.

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