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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Caesar: Anhörung Bundesnaturschutzgesetz - Zweifel bleiben bestehen

Berlin (ots)

Aus Anlass der heutigen Anhörung zur Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes erklären der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und der
Berichterstatter zum Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss des
Deutschen Bundestages, Cajus Julius Caesar MdB:
Nach der heutigen Anhörung zum Bundesnaturschutzgesetz bleiben
Zweifel übrig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung
des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes greift tief in die
Kompetenz der Länder ein. Der Naturschutz als Angelegenheit der
Länder wird durch die geplante Novellierung ausgehöhlt.
Ein Blick auf die geplanten Neuregelungen zeigt, dass der
Gesetzentwurf unausgewogen ist. Ein Beispiel: Biotopverbund. Mit dem
neuen Begriff des Biotopverbundes wird nunmehr eine Verbesserung des
Naturschutzes angestrebt. Dieser zunächst für kleinere Naturreste
entwickelte fachliche Begriff wird im Entwurf auf die nationale
Rechtsebene angehoben. Unklar ist dabei, was, wie und in welchem
Zeitrahmen verbunden werden soll. Dazu werden keine qualitativen
Vorgaben gemacht. Zweckmäßiger wäre es für den Naturschutz, die aus
fachlicher Sicht erhaltenswerten Biotoptypen und die zu schützenden
Tier- und Pflanzenarten entsprechend der FFH-Richtlinie zu
konkretisieren. Auch die quantitative Vorgabe von 10% der
Landesfläche bleibt vage, solange nicht klargestellt wird, wie und zu
welchem Zweck bestimmte Flächen miteinander vernetzt werden sollen
und solange keine generelle Verpflichtung zur Ausweisung bestimmter
hochwertiger Fläche besteht, so wie es die FFH-Richtlinie für
prioritäre Biotoptypen und Arten vorgeschrieben hat. Der gesetzliche
Biotopschutz kann diese Aufgabe nicht übernehmen.
Auf der Strecke bleibt im Gesetzentwurf der Vertragsnaturschutz.
Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, durch ein Patenschaftsprogramm
den Naturschutzverbänden und -vereinen die Möglichkeit der
Besitzübernahme oder beim öffentlichen Besitz die Pflege im
Einzelfall zu übertragen, hat keine Berücksichtigung gefunden.
   Eine Verankerung der Umweltbildung lässt der Gesetzentwurf
ebenfalls vermissen. Dies verdeutlicht: Der Mensch wird als Faktor
aus dem Naturschutz ausgeklammert.
   Fazit: Den versprochenen großen Wurf stellt der Gesetzentwurf
nicht dar. Es bleiben zu viel Zweifel übrig.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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