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Lohmann/Fink: Welt-Alzheimertag - Mahnung an Rot-Grün

Berlin (ots)

Anlässlich des Welt-Alzheimertages am heutigen Tage
erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige
Berichterstatter, Ulf Fink MdB:
Mit dem heutigen Welt-Alzheimertag wird darauf hingewiesen, dass
für ein menschenwürdiges Leben von Alzheimer-Kranken und deren
Angehörigen mehr Engagement und Unterstützung nötig ist. Diese
Mahnung richtet sich insbesondere an die rot-grüne Bundesregierung.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hatte
Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen immer wieder Verbesserungen
in Aussicht gestellt. Aber den Worten ließ sie keine Taten folgen.
Auch die amtierende Bundesgesundheitsministerin ist dem
berechtigten Anliegen der Alzheimer-Patienten nicht gerecht geworden.
Der von Rot-Grün vorgelegte Gesetzentwurf zur
Pflegeleistungsergänzung ist vollkommen unzureichend, um die
Situation von Alzheimer-Kranken und deren Angehörigen zu verbessern.
Der finanzielle Beitrag in Höhe von 900 DM pro Jahr steht nur
Patienten zur Verfügung, die bereits Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung erhalten und darüber hinaus sich in häuslicher
Pflege befinden. Das heißt, all jene Alzheimer-Kranke, die zwar
geistig verwirrt sind, aber Verrichtungen des täglichen Lebens, wie
Waschen und Kämmen immer noch selbst erledigen können, werden nicht
in die soziale Pflegeversicherung eingestuft und erhalten demzufolge
auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Darüber hinaus
kommt der Vorschlag von Rot-Grün auch jenen Alzheimer-Kranken nicht
zugute, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind.
Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf
eines Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetzes war hier sehr viel
weitergehender. Statt eines Volumens von 500 Mio. DM wollten wir mit
einem Volumen von 1 Mrd. DM Alzheimer Patienten und ihren Angehörigen
unter die Arme greifen. Unsere Leistungen richteten sich an alle
Alzheimer-Kranken. Durch eine Berücksichtigung eines allgemeinen
Betreuungsaufwandes von bis zu 30 Minuten täglich hätten zahlreiche
Demenzkranke, die bisher keine Leistungen aus der sozialen
Pflegeversicherung wegen des engen Pflegebegriffs erhalten,
einbezogen werden können. Zudem hätten die pflegenden Angehörigen
eine Anwartschaft auf die Rentenversicherung erworben. Gerade diese
Leistung ist für viele Pflegende, insbesondere für Frauen, von
eminenter Bedeutung, sind sie doch durch die Pflege des
Alzheimer-Kranken an einer Erwerbstätigkeit gehindert.
Schließlich hätte die Berücksichtigung eines allgemeinen
Betreuungsaufwandes im Pflegebegriff auch zu einer Höherstufung der
bereits in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigten
Demenzkranken geführt.
Leider wurde unser Gesetzentwurf eines
Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetzes vor der Sommerpause mit der
Mehrheit der Stimmen von Rot-Grün abgelehnt. Hinter unseren
Vorschlägen bleibt der Gesetzentwurf von Rot-Grün weit zurück. Frau
Bundesministerin: Halten Sie keine schönen Reden, sondern tun Sie
etwas für die Demenzkranken und ihre Angehörigen!

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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