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Marschewski: Schily-Entwurf führt zu Ausweitung der Zuwanderung und weiterem Anstieg der Arbeitslosigkeit

Berlin (ots)

Zu den Vorschlägen des Schily-Zuwanderungsgesetzes
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erwin Marschewski MdB:
Bundesinnenminister Schily hat weder die Presse noch die
Öffentlichkeit über den wahren Inhalt und die wahren Auswirkungen
seines Gesetzentwurfs vollständig informiert. Es lohnt sich jedoch
durchaus, zweimal hinzuschauen. Bei genauem Hinsehen entpuppt sich
der Gesetzentwurf nämlich als etwas anderes, als es angeblich sein
soll. Durch dieses Gesetz würde die Zuwanderung nach Deutschland
nicht begrenzt, sondern ausgeweitet.
Wie wäre die öffentliche Diskussion wohl ausgefallen, wenn Schily
offenbart hätte, dass er angesichts von fast 4 Millionen Arbeitslosen
den Arbeitsmarkt grundsätzlich für Ausländer öffnen wolle, und zwar
nicht nur, so wie wir es fordern, für die wenigen Spezialisten, die
wir selbst nicht haben ?
   Wie hätte die Öffentlichkeit reagiert, wenn Schily offen gesagt
hätte, dass er auch den Personen den Arbeitsmarkt öffnet und
letztlich Dauerbleiberechte verheiße, die bislang vor allem in unsere
Sozialsysteme zugewandert sind? Hierdurch werden Anreize für
Armutswanderer und Elendsflüchtlinge gesetzt. Ohne Frage ein Schritt
in die falsche Richtung.
Nein, so geht das nicht.
Der Gesetzentwurf genügt in wesentlichen Punkten nicht den
Anforderungen der Union an eine umfassende Gesamtkonzeption zur
Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.
Die Union hat durch die Vorlage ihres Konzepts bereits
Handlungsbereitschaft und Handlungsfähigkeit gezeigt. Wir meinen,
dass angesichts von fast 4 Millionen Arbeitslosen und einer
Wirtschaft auf Talfahrt eine Öffnung des Arbeitsmarkts für
ausländische Arbeitskräfte nur mit dem richtigen Ansatz in Betracht
kommen kann. Erforderlich ist, dass die berechtigten Interessen der
Wirtschaft mit den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen von
Zuwanderung in Einklang gebracht werden.
Vordringlich ist, dass zunächst die eigene Bevölkerung
Arbeitsplätze hat und qualifiziert wird. Zuwanderung darf kein Alibi
dafür sein, dass auf Anstrengungen zur Lösung der Grundprobleme
verzichtet wird.
Die Union hat seit jeher ein Gesamtkonzept gefordert und keine
punktuellen Regelungen in einzelnen Rechtsgebieten, die den Blick auf
das Ganze verschleiern. Wir brauchen arbeitsmarkt-, wirtschafts,-
sozial- und familienpolitische Maßnahmen und die entsprechenden
Gesetzesänderungen. Die Lösung des Grundproblems - hohe
Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Unvermögen, freie Arbeitsplätze
mit geeigneten deutschen Erwerbslosen zu besetzen - kann und darf
nicht vorrangig durch das Ausländerrecht erfolgen. Auch die
Auswirkungen zurückgehender Bevölkerungszahlen auf die sozialen
Sicherungssysteme sind nicht über das Ausländerrecht zu lösen.
Deswegen brauchen wir nicht nur ein Zuwanderungskonzept. Eine
konsequente Zuwanderungssteuerungspolitik kann die erforderlichen
familien-, sozial-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen
Maßnahmen nur flankieren.
Es ist nicht akzeptabel, dass Arbeitsmigration an den Ländern
vorbei geregelt werden soll.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Gesetzentwurf das Ziel der
Zuwanderungsbegrenzung ausdrücklich aufgibt.
Es ist nicht akzeptabel, dass Arbeitsmigration in alle Bereiche
des Arbeitsmarktes zugelassen wird. Es ist weiter auch nicht
akzeptabel, dass sie vor allem auch den Personen erlaubt werden soll,
die bei uns bislang keine Aufenthaltsrechte hatten, aber aus
asylunabhängigen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt
werden konnten.
Es ist nicht akzeptabel, dass diese Personen nicht nur
verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern künftig großzügige
Aufenthaltsrechte bekommen werden.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Aufenthalt von Personen, die bei
uns bislang kein Aufenthaltsrecht hatten, in großem Rahmen
legalisiert werden soll. Das betrifft ausweislich des Entwurfs auf
einen Schlag allein 260.000 Personen.
Es ist nicht akzeptabel, dass dem Aspekt der konsequenten
Aufenthaltsbeendigung nicht mehr die erforderliche Bedeutung
beigemessen wird. Wer im großen Rahmen bislang ausreisepflichtige
Ausländer zu Aufenthaltsberechtigten macht, bewirkt, dass die
gebotene konsequente Aufenthaltsbeendigung zurücksteht.
All das schafft Zuzugsanreize, durch die letztlich die
Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht zurückgeführt, sondern
verschärft wird.
Wirksame Beschleunigungsmaßnahmen in weiteren Problembereichen
stehen dem nicht gegenüber. Welchen Menschenhändler soll angesichts
solcher Zuwanderungsanreize noch ein Straftatbestand "Täuschung über
die Identität" schrecken ?
Im Asylbereich wird sogar erstmals eine gesetzliche Grundlage für
Verzögerungen durch sog. "Entscheidungsstopps" geschaffen. Weil über
Asylanträge dann nicht entschieden wird, bewirken Entscheidungsstopps
erhebliche Verfahrensrückstände und verzögern das weitere Verfahren.
Die gesetzliche Manifestation einer solchen Verfahrenspraxis
zeigt, in welche Richtung der Zug fährt.
Doch jenseits dessen bleibt noch eine große Frage: Wer soll das
eigentlich alles bezahlen ? Integrationskosten von 600 bis 900
Millionen Mark sind für die Länder keine "Peanuts". Wir erwarten
konstruktive Vorschläge der Bundesregierung zur gerechten
Lastenteilung.
Da ist noch einiges zu tun. Die Arbeit ist noch nicht gemacht. Wir
sind gespannt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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