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Schön/Weinberg: ElterngeldPlus ermöglicht mehr Zeit und Partnerschaftlichkeit für junge Familien

Berlin (ots)

Am heutigen Freitag hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten Eckpunkte des Gesetzentwurfs zum ElterngeldPlus vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Mit der Einführung des ElterngeldPlus geben wir jungen Eltern noch mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens. Das ist das Kernanliegen der Union. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können. Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit eröffnen wir nun neue Möglichkeiten. Zudem wird mit dem ElterngeldPlus die Partnerschaftlichkeit gestärkt. Das ElterngeldPlus sieht viele neue Gestaltungsvarianten vor: Elterngeldbezug ohne Erwerbstätigkeit, in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit, gemeinsame Elternzeit oder abwechselnde Inanspruchnahme von Elterngeld - alles ist künftig möglich, ohne dass Elterngeldansprüche reduziert werden."

Marcus Weinberg: "Für die Union ist diese Weiterentwicklung des Elterngeldes nicht nur zeitgemäß, sondern auch konsequent im Sinne der Wünsche vieler junger Familien. Wir läuten damit eine Epoche von mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität bei der Betreuung der Kinder ein. Kinder erwarten von ihren Eltern Zeit, Aufmerksamkeit, Liebe und Zuwendung. Zeit ist mittlerweile für viele Eltern das kostbarste Gut der Gegenwart. Um Eltern mehr gemeinsame Zeit für das Kind zu ermöglichen, ergänzen wir das ElterngeldPlus durch den neuen Partnerschaftsbonus in Form weiterer ElterngeldPlus-Monate, der gemeinsame Sorge- und Familienarbeit erleichtert."

Hintergrund:

Wenn Eltern sich heute gemeinsam um ihr neugeborenes Kind kümmern und parallel Elterngeld beziehen, sind die 14 Elterngeldmonate nach 7 Monaten verbraucht. Und wenn Eltern heute während der Zeit des Elterngeldbezugs eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, reduziert sich ihr Elterngeldanspruch. Hier setzt das ElterngeldPlus an, das in Kombination mit einer vollzeitnahen Teilzeittätigkeit doppelt so lange bezogen werden kann wie das Elterngeld. Aus 14 Monaten Elterngeld können 28 ElterngeldPlus-Monate werden. Dabei beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das Eltern ohne Erwerbstätigkeit nach der Geburt bekämen. Wenn Mutter und Vater für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, können sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate beziehen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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