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Koschyk: CDU/CSU erinnert Bundesregierung an das Problem der deutschen Zwangsarbeiter

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung einer Kleinen Anfrage
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu "Erkenntnissen über deutsche
Zwangsarbeiter" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 6. Juli 2000 haben die
Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Erklärung zur
Abstimmung abgegeben. In dieser Erklärung forderten sie u.a. die
Bundesregierung auf, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen
Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren
Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch
lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine - der deutschen
Regelung entsprechende - Entschädigung in Form einer humanitären
Geste erhalten.
Im Rahmen einer Parlamentsanfrage habe ich die Bundesregierung an
diese Erklärung erinnert und sie konkret gefragt, ob sie auf diese
Aufforderung eingehen wolle und wie sie ihre Haltung begründe. Darauf
hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Finanzen, Karl Diller (SPD), geantwortet, der Bundesregierung sei
bewusst, "dass viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und
unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch,
schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es
hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NS-Unrecht. Daher
beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen
gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."
Diese eher nichtssagende Antwort kann die Opfer nicht zufrieden
stellen. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nunmehr eine
Kleine Anfrage in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit der
folgende Fragen an die Bundesregierung gerichtet werden:
1. Wie groß war nach Erkenntnissen der Bundesregierung - nach
Staaten einzeln aufgeschlüsselt - die Zahl der deutschen Zivilisten
aus dem damaligen Deutschen Reich einschließlich der Deutschen in der
damaligen Sowjetunion sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas, die
während des Zweiten Weltkrieges oder danach in den Gebieten östlich
von Oder und Neiße sowie in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in
der Sowjetunion zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden?
2. Wie viele dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter - nach
Staaten einzeln aufgeschlüsselt - leben nach Erkenntnissen der
Bundesregierung noch?
3. Haben diese deutschen Zwangsarbeiter zwar gegebenenfalls für
die zu Unrecht erlittenen Gewahrsamszeiten Leistungen nach dem
Kriegsgefangenentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz oder
aufgrund anderer Gesetze erhalten, nicht jedoch für den Tatbestand
der Zwangsarbeit? Liegt insofern eine ähnlich gelagerte Situation vor
wie im Falle jener Zwangsarbeiter der nationalsozialistischen
Diktatur, die zwar für die Gewahrsamszeiten bereits in der
Vergangenheit entschädigt wurden, jedoch erst jetzt aus Mitteln der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" eine Entschädigung
für den Tatbestand der Zwangsarbeit erhalten?
4. Werden die Zeiten der Zwangsarbeit im deutschen Rentenrecht
bzw. im Rentenrecht der jeweiligen Heimatstaaten dieser ehemaligen
deutschen Zwangsarbeiter als rentenrechtliche Zeiten rentensteigernd
berücksichtigt?
5. In welcher Weise und in jeweils welcher Größenordnung waren
nach Erkenntnissen der Bundesregierung die deutschen Zivilisten, die
zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, in den verschiedenen Staaten
untergebracht?
6. Gilt eine lagermäßige Unterbringung deutscher Zivilisten zum
Zwecke der Zwangsarbeit als Gewahrsam im Sinne des § 1 Absatz 6
Häftlingshilfegesetz?
7. Wurden die in der o. g. Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31
Absatz GO BT geforderten Kontakte inzwischen aufgenommen? Falls ja:
Mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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