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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Unions-Novelle zum Meister-BAföG findet breite Zustimmung

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Reform des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erklärt die
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist bei der Anhörung
im Bildungsausschuss auf breite Zustimmung gestoßen. Die
Sachverständigen begrüßten die Änderungsvorschläge der Union. Sie
hoben hervor, dass damit die Attraktivität des AFBG erheblich
gesteigert werde.
Gestern hatte die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur
Änderung des AFBG vorgelegt, der keinerlei Bindungswirkung besitzt
und von den Sachverständigen aufgrund der kurzen Zeitspanne nicht
bewertet werden konnte. Mit der Veröffentlichung ihres
Referentenentwurfs hat die Bundesregierung ein weiteres Mal ihre
Scheinheiligkeit unter Beweis gestellt. Denn nach monatelangen
Ankündigungen legte sie ausgerechnet am Tag vor der Anhörung ihren
Referentenentwurf vor, obwohl bis heute noch kein Kabinettsbeschluss
über die bisher nicht gesicherte Finanzierung gefasst ist. Einziger
Grund für den Schnellschuss ist: Bundesregierung und Koalition
wollten sich nicht blamieren und bei der Anhörung im
Bildungsausschuss nicht ohne Konzept dastehen. Durch die völlig
verspätete Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat die
Bundesregierung verhindert, dass die Sachverständigen sich mit dem
Reformvorschlag der Bundesregierung auseinandersetzen und diesen an
dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion messen konnten. Denn
dieser bleibt weit hinter den Unionsvorschlägen zurück.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand die
Zustimmung der Experten. Besonders positiv wurde bewertet, dass durch
die Erhöhung des Zuschussanteils beim Unterhalt die
Fortbildungswilligen durch geringere Rückzahlungsverpflichtungen aus
dem Darlehen weniger belastet werden. Auch mit der von der Union
beabsichtigten Anhebung der Bedarfssätze und des Zuschussanteils
sowohl beim Unterhalts- als auch beim Maßnahmebeitrag wird ein
wesentlich größerer Anreiz zu einer Aufstiegsfortbildung geschaffen.
So wird die Förderung endlich der Lebenssituation der Teilnehmer in
der beruflichen Aufstiegsfortbildung gerecht. Diese müssen nicht mehr
auf einen Unterhalt nahe dem Existenzminimum zurückgreifen. Die
Verbesserungen kommen besonders Familien zugute, die bei Umsetzung
des Unions-Gesetzentwurf im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage
erheblich besser gestellt werden. Gerade der Vorschlag, auch
Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen, die Kinder erziehen, einen
Unterhaltsbeitrag zukommen zu lassen und die Anhebung des
Kinderbetreuungszuschlags fand bei den Sachverständigen breite
Zustimmung.
Der Vorschlag, die Kosten für das Meisterstück in die Förderung
durch den Maßnahmebeitrag einzubeziehen, wurde ausdrücklich begrüßt.
Dies werde neben anderen Verbesserungen zur Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung beitragen.
Auch die im Unions-Entwurf vorgesehene verbesserte Förderung von
Existenzgründungen wurden von den Sachverständigen sehr positiv
bewertet. Gerade der vollständige Darlehenserlass im Falle einer
Existenzgründung schaffe einen wirklichen Anreiz, ein Unternehmen zu
gründen oder zu übernehmen. Auch die Verlängerung der Karenzzeit,
innerhalb derer eine Existenz gegründet und Mitarbeiter eingestellt
werden müssen, und die Streichung der Vermögensanrechnung bei der
Berechnung der Fördersumme wurden als dringend notwendiger Vorstoß
gewertet; ebenso der Vorschlag, schon vor der Abschlussprüfung
erfolgte Existenzgründungen zu fördern.
Überdies lobten die Sachverständigen, dass durch die im
Unions-Entwurf vorgesehene Ausdehnung des Förderrahmens mehr
Fortbildungswillige erreicht würden. Insbesondere Nicht-EU-Ausländer
würden nun gleichberechtigt behandelt.
Zudem unterstützten die Sachverständigen den Unions-Vorschlag zur
Vereinfachung des Antragsverfahrens. Gerade das komplizierte
zweistufige Antragsverfahren hatte bisher dazu geführt, dass viele
Förderberechtigte eine Förderung nicht in Anspruch nahmen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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