Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Der Bau stürzt ab - Alarmierende Zahlen in der Bauwirtschaft

Berlin (ots)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führte am 16. Mai
eine Anhörung zur Lage der Bauwirtschaft durch, an der rund 200
Vertreter einzelner Bauunternehmen, Bauinnungen, Kammern und
Baugewerbeverbände aus ganz Deutschland teilnahmen. Als Ergebnis
dieser Anhörung wird die Unions-Fraktion einen Antrag im Deutschen
Bundestag  einbringen, in dem die Bundesregierung zur unverzüglichen
Vorlage eines Konzepts zur Verbesserung der Lage der Bauwirtschaft
aufgefordert wird. Hierzu erklärt der mittelstandspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB:
Die Lage in der Bauwirtschaft ist dramatisch:
- Die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft war noch nie so
     schlecht wie heute. Im Bauhauptgewerbe sind nur noch 940.000
     Arbeitsplätze besetzt. 1995 waren es noch 1,4 Millionen. In 
     diesem Jahr werden weitere 60.000 Arbeitsplätze verloren gehen.
Rund 250.000 arbeitslose Bauarbeiter suchen händeringend Arbeit.
  • Die Baugenehmigungen in Deutschland sind im Januar um knapp 33 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das ist der drastischste Einbruch seit den 80er Jahren.
  • Der Auftragsbestand in der Bauwirtschaft ist der niedrigste seit der Wiedervereinigung. Die Auftragseingänge im Wohnungsbau, insbesondere in den neuen Ländern, sind auf dem niedrigsten Stand seit vielen Jahren.
  • Die Schwarzarbeit blüht. Jährlich gehen durch Schwarzarbeit und illegal operierende Subunternehmen 125 Milliarden DM an Steuereinnahmen verloren.
Es muss befürchtet werden, dass angesichts der dramatischen
Situation in der Bauwirtschaft auch die Prognosen für die
Gesamtwirtschaft als zu optimistisch erweisen werden.
Anstatt für positive Impulse zugunsten der heimischen
Bauwirtschaft zu sorgen, hat die rot-grüne Koalition die
Rahmenbedingungen für den Bau drastisch verschlechtert. Gerade das
mittelständisch geprägte Baugewerbe leidet unter der Verteuerung der
Energiekosten - insbesondere durch die Ökosteuer - , der
Einschränkung befristeter Arbeitsverträge, dem Rechtsanspruch auf
Teilzeitarbeit und der Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. In
der Anhörung wurde zum Ausdruck gebracht, dass es die Bundesregierung
versäumt hat, in Brüssel eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf
Bauleistungen zu beantragen. Die Investitionsquote im Bundeshaushalt
bewegt sich auf einem Rekordtief. Die aus den UMTS-Erlösen
finanzierten Infrastrukturinvestitionen sind nur ein Tropfen auf den
heißen Stein. Die Finanzpolitik des Bundes verschiebt Lasten auf
Länder und Gemeinden, so dass deren Investitionsfähigkeit als
wichtigster öffentlicher Auftraggeber erheblich beschnitten wird.
Konkrete Pläne zur Fortsetzung des Aufbaus Ost liegen nicht vor.
Das schafft Unsicherheit, wie der infrastrukturelle Nachholbedarf
gedeckt werden soll. Privatfinanzierungsmodelle für die öffentliche
Infrastruktur scheut die Bundesregierung wie der Teufel das
Weihwasser und lässt das hier verfügbare Investitionspotenzial
ungenutzt. Die Industrienation Deutschland lebt bei der
Verkehrsinfrastruktur inzwischen von der Substanz. Allein der
kommunale Investitionsbedarf erreicht einen Wert von fast einer
Billion DM
Die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau ist durch zahlreiche
steuerliche Verschlechterungen, wie z.B. die Absenkung der
Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage und die Einführung der
Mindestbesteuerung,  beeinträchtigt worden und wird sich durch die
kürzlich beschlossene Mietrechtsreform weiter verringern.
Auch eine wirkungsvolle Bekämpfung der Schwarzarbeit, deren
Schwerpunkt im Baugewerbe liegt, findet nicht statt. Die
Regierungskoalition sucht ihr Heil weiterhin in Maßnahmen wie:
  • der Anhebung der Bußgeld- und Strafrahmen,
  • der Einführung neuer Straftatbestände,
  • der verbesserten personellen Ausstattung der Verfolgungsbehörden,
  • dem intensivierten Austausch von Informationen zwischen den Verfolgungsbehörden,
  • der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bis hin zur Konzentration auf weniger Behörden.
Das allein genügt aber nicht. Die Ursachen der Probleme müssen
beseitigt werden. Legale Arbeit muss wieder bezahlbar werden. Die
Arbeitnehmer verdienen "netto" zu wenig und kosten "brutto" zu viel.
Nur durch eine konsequente Senkung der Steuern und Sozialabgaben kann
Schwarzarbeit wirksam eingedämmt werden. Bedauerlicherweise hat die
Regierungskoalition mit ihrer Steuerreform die falschen Signale
gesetzt. Die Steuersätze für Arbeitnehmer und mittelständische
Unternehmen werden im Vergleich zu Kapitalgesellschaften nur
unzureichend und viel zu spät reduziert. Die mögliche Senkung des
Arbeitslosenversicherungsbeitrages wird auf die lange Bank geschoben.
Damit deutsche Betriebe gegenüber europäischen Anbietern auf
deutschem Boden im Wettbewerb bestehen können, muss gehandelt werden.
Positiv hervorzuheben ist der von den unionsgeführten Ländern
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen initiierte Gesetzentwurf des
Bundesrates zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom
September 2000. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein 15%iger
steuerlicher Pflichtabzug für Subunternehmer eingeführt werden, um
endlich illegale Scheinfirmen vom deutschen Markt zu vertreiben.
Leider hat Bundesfinanzminister Eichel diesem Gesetzentwurf
monatelang die Unterstützung verweigert, so dass die dringend
notwendige Beschlussfassung im Bundestag erst im Mai 2001 erfolgen
konnte.
Solange die Bundesregierung die Bauwirtschaft, als
Schlüsselbranche der Konjunktur, insgesamt so stiefmütterlich
behandelt und sich auf wettbewerbsverzerrende Einzelaktionen wie im
Falle Holzmann konzentriert, ist Besserung nicht zu erwarten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb von der
Bundesregierung ein Konzept zur Verbesserung der Lage der
Bauwirtschaft, das u.a. folgende Komponenten enthält:
1. Steuerbelastung
   Um legale Arbeit wieder bezahlbar zu machen, muss die
Steuerbelastung von Arbeitnehmern und mittelständischen Unternehmen
über den gesamten Tarifverlauf spätestens zu Beginn 2003 wesentlich
stärker und schneller als von der Bundesregierung vorgesehen zurück
geführt werden. Die Ökosteuer muss abgeschafft werden. Bei der
Erbschaftsteuer darf es keine zusätzlichen Belastungen
mittelständischer Betriebe geben.
2. Sozialsicherungssysteme
   Die Sozialversicherungssysteme sind umgehend und grundlegend durch
zukunftsorientierte Reformen zu stärken, damit die
Sozialversicherungsbeiträge - wie von der rot-grünen Koalition
versprochen - endlich auf unter 40% sinken können. Als erster Schritt
ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 1% zu reduzieren.
Ohne eine erhebliche Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung von
Bürgern und Betrieben können die Lohnnebenkosten nicht dauerhaft
zurückgeführt werden und müssen alle anderen Maßnahmen zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit in Deutschland Flickwerke bleiben.
3. Infrastruktur
   Wir brauchen eine Infrastrukturoffensive für einen beschleunigten
Ausbau der Schienenwege, der Autobahnen, der Bundes- und Landstraßen
und - insbesondere in den neuen Bundesländern - der kommunalen
Infrastruktur. Wir brauchen mehr als nur eine einmalige Aufstockung
der Finanzmittel für Infrastrukturinvestitionen - wir brauchen eine
dauerhafte und verlässliche Aufstockung des Finanzrahmens von Bund,
Ländern und Gemeinden. Nur so kann die Bauwirtschaft endlich wieder
Boden unter die Füße bekommen. Da das Geld nicht wie Manna vom Himmel
fällt, muss die Bundesregierung den Mut zu Umschichtungen im Haushalt
zugunsten von Investitionen aufbringen und die Investitionsfähigkeit
von Ländern und Kommunen vor allem in den neuen Ländern stärken.
4. Privatisierung 
   Die Bundesregierung muss auch ihre Denkblockade bei
Privatfinanzierungsmodellen aufgeben. Großbritannien weist hier den
richtigen Weg. Dort werden 20% des öffentlichen Investitionsvolumens
über private Betreibermodelle finanziert. Damit konnte eine
Kostenersparnis von 17% erreicht werden - Mittel, die für andere
Projekte zusätzlich zur Verfügung stehen. Beispielhaftes deutsches
Pilotprojekt ist eine Maut-Brücke über den Rhein bei Nierstein, die
vollständig privat finanziert und innerhalb weniger Jahre realisiert
werden kann.
5. Arbeitsmarktpolitik
   Der 40 Mrd.-Topf der aktiven Arbeitsmarktpolitik muss statt für
Konsumzwecke mehr für Investitionen genutzt werden. Die
Bundesregierung muss Wege finden, damit diese Mittel zu einem großen
Teil den Kommunen für Investitionsausgaben zur Verfügung gestellt
werden können. So könnte die Konkurrenz von ABM-Projekten gegenüber
regulär tätigen (Bau)betrieben vermieden werden. Außerdem wäre es
möglich, Menschen im 1. Arbeitsmarkt zu beschäftigen, die zur Zeit im
2. Arbeitsmarkt eher verwaltet werden.
6. Europäischer Wettbewerb
   Die Erweiterung der Europäischen Union wird insbesondere für die
heutigen Grenzregionen große Chancen bringen, nachdem diese Regionen
jahrzehntelang unter ihrer Grenzlage leiden mussten. Gleichwohl sind
gerade im Blick auf die Wettbewerbslage in der Bauwirtschaft
Übergangsfristen nicht nur hinsichtlich der Freizügigkeit der
Arbeitnehmer sondern auch mit Blick auf die Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit erforderlich. Ansonsten würde es aufgrund
erheblicher Lohnunterschiede zu erheblichem Migrationsdruck auf den
deutschen Bauarbeitsmarkt bzw. zu einer Verdrängung deutscher
Anbieter durch Firmen aus den Beitrittsländern kommen.
7. Entsenderichtlinie
   Übergangsfristen können aber nicht das Allheilmittel für die
Erfordernisse des anstehenden Anpassungsprozesses sein, weil die
Anpassungsprobleme dadurch nur zeitlich verschoben werden. Die jetzt
anstehende Reform der EU-Entsenderichtlinie muss dazu genutzt werden,
den besonderen Anforderungen nach einer EU-Erweiterung Rechnung zu
tragen. Eine praktikable und um einige Anwendungsbereiche erweiterte
Entsenderichtlinie könnte einen dauerhaften Beitrag für
Chancengerechtigkeit auch für die Bauwirtschaft insbesondere in den
Grenzregionen bieten.
8. Zahlungsmoral
   Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" hat sich als
nicht ausreichend erwiesen, um dem Problem der mangelnden
Zahlungsmoral wirksam und auf Dauer beizukommen. Es ist deshalb
erforderlich, Arbeiten zur Schaffung eines gesonderten
Bauvertragsrechts unverzüglich wieder aufzunehmen; das "Gesetz über
die Sicherung von Bauforderungen" zu modernisieren, das die
ordnungsgemäße Verwendung der innerhalb eines Bauvorhabens fließenden
Gelder absichern will; die Überlegungen zur Schaffung eines
prozessualen Instruments (Voraburteil) fortzusetzen, das es dem
Richter ermöglichen soll, Handwerkern vorab einen Teil der
eingeklagten Forderung trotz vorgebrachter Mängelrügen zuzusprechen.
9. Vergaberecht
   Angesichts der angespannten Lage der Bauwirtschaft werden
Bauleistungen zunehmend nicht mehr kostendeckend angeboten. Bei
öffentlichen Bauausschreibungen werden von Firmen, die dringend einen
Anschlussauftrag brauchen, Bauleistungen zu Preisen angeboten, die
nicht alle Kosten decken. Obwohl nach geltendem Vergaberecht nicht
allein der niedrigste Preis, sondern die Wirtschaftlichkeit des
Angebots entscheiden soll, erteilen die öffentlichen Bauauftraggeber
in rund 95% der Fälle dem billigsten Anbieter den Zuschlag. Hohe
Nachforderungen und Rechtsstreitigkeiten sind oft die Folge. Die
Bundesregierung darf die Mängel der Vergabepraxis auf allen Ebenen
der öffentlichen Verwaltung nicht länger ignorieren und muss
Instrumente entwickeln, mit denen die ruinöse Billigstpreisvergabe
gestoppt werden kann. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an
Generalunternehmer muss gewährleistet werden, dass diese die
Unteraufträge zu angemessenen Bedingungen vergeben, d.h. den
Verträgen mit ihren Subunternehmern ebenfalls die VOB zugrundelegen.
Die fristgerechte Erfüllung begründeter Zahlungsansprüche der
Subunternehmer ist durch Beibringung von Bürgschaften
sicherzustellen.
Gewährleistungsbürgschaften binden in nicht unerheblichem Maße
Eigenkapital und Liquidität mittelständischer Bauunternehmen und
belasten deren Ertragssituation und Kreditwürdigkeit. Deshalb sollte
entsprechend § 14 der VOB/A auf Sicherheitsleistungen u.a. dann ganz
oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung
voraussichtlich nicht eintreten oder wenn der Auftragnehmer
hinreichend bekannt ist und genügend Gewähr für die vertragsgemäße
Leistung und die Beseitigung etwa auftretender Mängel bietet. Dies
ist in der Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe durch die
Bundesregierung zu selten der Fall.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E-Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion