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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer: Rentenreform ist klinisch tot

Berlin (ots)

Zu den Konsequenzen des
Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Pflegeversicherung auf die
Rentenreform erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Die von der Regierungskoalition beschlossene Rentenreform und die
von Riester entworfene private Vorsorge werden vor dem Hintergrund
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und den entsprechenden
Konsequenzen keinen Bestand haben. Sie sind bereits heute klinisch
tot. Dies wird das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Besteuerung der Renten noch einmal nachdrücklich unterstreichen.
Sowohl die bereits verabschiedete Rentenreform als auch die
private Altersvorsorge müssen deshalb gänzlich überarbeitet und durch
eine familienfreundliche Reform ersetzt werden. Die Union war und ist
wieder einmal gut beraten, sich für das erkennbar mit gravierenden
Mängeln behaftete Gesetz nicht in Mithaftung nehmen zu lassen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erziehungsleistung für ein umlagefinanziertes Sozialversicherungssystem, das ein überwiegend in höherem Alter auftretendes Risiko absichert, konstitutive Bedeutung hat.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus eine Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen festgestellt. Die Familienversicherung und die beitragsunabhängige Leistungshöhe in der Pflegeversicherung gleichen diesen Nachteil nicht aus.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, die bestehenden Benachteiligungen für Erziehende im Beitragsrecht auszugleichen und damit Familien mit Kindern bereits in der Erziehungsphase zu entlasten.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich die Bundesregierung aufgefordert, die Bedeutung des Urteils auch für die anderen Zweige der Sozialversicherung - also auch für die Rentenversicherung - zu prüfen.
Wer vor dem Hintergrund dieses Urteils behauptet, bei der
Rentenversicherung bestehe kein Reformbedarf, handelt fahrlässig. Die
Bundesregierung ist mit ihrer Rentenreform erkennbar auf dem Holzweg.
Denn Familien mit Kindern werden in der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht - wie vom Bundesverfassungsgericht für die
Pflegeversicherung gefordert - bereits in der Erziehungsphase
entlastet, sondern lediglich in der Leistungsphase. Sowohl das
Altersvermögensgesetz als auch das Altersvermögensergänzungsgesetz
enthalten darüber hinaus eine Reihe von Benachteiligungen und
Ungereimtheiten für Familien mit Kindern. Diese müssen beseitigt
werden:
  • Die Förderung pro Kind mit 7,60 DM im Rahmen der privaten Vorsorge ist gegenüber der Erziehungsleistung von Eltern geradezu lächerlich. Die Forderung der Union, 30 DM pro Kind und Monat als Zuschuss für die private Vorsorge für Familien mit Kindern zu zahlen, muss sofort und nicht erst in acht Jahren umgesetzt werden.
  • Noch immer soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 50.000 DM einen Zuschuss in Höhe von 1.320 DM pro Jahr erhalten. Ein besserverdienender Single mit einem Einkommen von 100.000 DM, kann dagegen mit einem Steuervorteil von 1.600 DM pro Jahr rechnen. Diese soziale Schieflage muss beseitigt werden.
  • Noch immer hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, eine Aufwertung von Beitragsleistungen wegen Kindererziehung abhängig vom Einkommen und Erwerbsstatus zu machen. Eine Frau mit Kindern und durchschnittlichem oder höherem Einkommen erhält nach wie vor keine Förderung, obwohl auch hier Erziehungsleistungen erbracht werden. Eine nicht erwerbstätige Frau, die ein Kind erzieht, erhält ebenfalls keine Förderung. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden. Die Besserstellung von Erziehenden muss unabhängig von Einkommen und Erwerbsstatus sein und darf sich ausschließlich an der Erziehungsleistung orientieren.
  • Die unterschiedliche Behandlung von Kindern mit Geburtsjahr vor und nach 1992 innerhalb der Rentenversicherung ist nicht hinnehmbar und muss - wie von der Union gefordert - beseitigt werden.
Anstatt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Pflegeversicherung ernsthaft zu prüfen und dessen Forderungen auch in
der Rentenversicherung zu berücksichtigen, steckt die Bundesregierung
den Kopf in den Sand. Dabei sind die Konsequenzen für die
Rentenversicherung offensichtlich und müssen umgehend umgesetzt
werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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