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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Krogmann: TKÜV-Entwurf jenseits der IT-Realität

Berlin (ots)

Vor der Anhörung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie zur
Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Bonn am 3. April 2001
erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Martina Krogmann MdB:
Der Entwurf der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV),
der Gegenstand der heutigen Anhörung in Bonn ist, erleichtert den
Behörden nicht die Überwachung, schwächt aber den IT-Standort
Deutschland. Der vorliegende Verordnungsentwurf ist aus
mannigfaltigen Gründen unzureichend:
Die Telekommunikationsanbieter müssen die erheblichen Kosten für
Hard- und Software für die Überwachungsschnittstellen sowie die
Aufwendungen für deren Pflege tragen. Diese Kosten, die in anderen
Ländern - außer den Niederlanden - nicht anfallen, stellen einen
Wettbewerbsnachteil für die deutschen Anbieter dar.
Dieser Wettbewerbsnachteil wird auch nicht durch einen möglichen
Erkenntnisgewinn der staatlichen Stellen gerechtfertigt.
Verschlüsselungsprogramme für e-mails machen es den staatlichen
Stellen nahezu völlig unmöglich, den Inhalt kompromittierender
elektronischer Post zu lesen. Diese Programme können teilweise gratis
aus dem Internet geladen werden, so daß auch Kleinkriminelle die
Gelegenheit haben, ohne Kenntnis des Staates zu kommunizieren.
Insofern liegt bei e-mails die Sache anders als bei der normalen
Telephonie, die nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand
gehärtet werden kann.
Inzwischen ist auch die Anonymisierung der user im Netz problemlos
möglich, so daß eine Zuordnungsproblematik entsteht, selbst wenn man
den Inhalt lesen könnte.
Da Anbieter mit weniger als 2000 Kunden ausgenommen werden sollen,
werden kriminelle Elemente diese Anbieter benutzen oder gar solche
Anbieter etablieren.
Dies gilt auch für Firmennetzwerke, die zu Recht ganz von der
Regelung ausgenommen sind: Kriminelle können also ungestört und
ungehört über Firmennetzwerke kommunizieren.
Insofern sind also bei der kostenintensiven Realisierung der
Vorschrift nur diejenigen Kriminellen betroffen, die keine dieser
Ausweichmöglichkeiten beschreiten. Vor diesem Hintergrund wird die
Kosten-Nutzen-Problematik deutlich.
Es ist auch unzutreffend, daß das Telekommunikationsgesetz eine so
weitreichende Regelung zwingend vorschreibt. In Wirklichkeit bietet
das Gesetz einen weiten Spielraum, der im Interesse des IT-Standorts
Deutschland genutzt werden sollte.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß für die Provider eine
entsprechende Hard- und Software noch gar nicht auf dem Markt ist.
Die TKÜV müßte allein deswegen schon lange Übergangszeiträume
vorsehen.
Wenn diese dann entwickelt wären, wären sie - weil ausschließlich
für den kleinen deutschen Markt konzipiert - unverhältnismäßig teuer.
Dies sind nur einige Unstimmigkeiten des vorliegenden
Verordnungsentwurfs. Die derzeitige Bundesregierung hat als Leitbild
die klassische Telephonie und will Verfahren, die dort auf Grund
anderer Umstände funktionieren, nun auf die Internet-Provider
übertragen. Dies ist sachlich verfehlt. Deshalb darf der vorliegende
Entwurf der TKÜV so keinesfalls bestehen bleiben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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