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Götz: Billigung des Stromeinspeisungs-gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof fördert Klimaschutzziele

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,
dass die Förderung erneuerbarer Energie in Deutschland nach dem
Stromeinspeisungsgesetz mit EU-Beihilferecht vereinbar ist (C-379/98,
13. 3. 2001), erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
CDU und CSU wollen eine saubere und gesunde Umwelt. Deshalb haben
wir in unserer Regierungszeit aus Klimaschutzgründen das
Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet. Seitdem gibt es eine
Abnahmeverpflichtung. So können wir Klimaschutzziele erreichen und
die langfristigen Chancen auf einem weltweiten Markt für saubere
Energietechnologie wahren.
Der Europäische Gerichtshof hat in dem Streitfall zwischen der
Preussen Elektra und dem Versorgungsunternehmen Schleswag AG nun
festgestellt, dass diese Förderung von erneuerbarer Energie mit dem
Wettbewerbsrecht der Europäischen Union vereinbar ist und unser
Energieeinspeisungsgesetz europarechtlich bestätigt. Dadurch wird ein
Investitionsschub ausgelöst.
Aus kommunalpolitischer Sicht ist das wichtig. Unsere globale
Umweltverantwortung kann nur durch lokales Handeln vor Ort
wahrgenommen werden. Dies gilt auch für den Bereich der erneuerbaren
Energien. Klimaschutz muss zu den vorrangigen Zielen einer
nachhaltigen Entwicklung in den Städten und Gemeinden gehören.
Bei der anstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
darf die Bundesregierung die Gewinnung erneuerbarer Energie durch
neue Behinderungen nicht unterlaufen. Dies gilt für die Energieträger
Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme und Biomasse.
So muss bei der aktuellen Neuorientierung der Landwirtschaft
änderungsbereiten Landwirten die Chance auf einen Umstieg auf die
Produktion nachwachsender Rohstoffe gegeben werden. Die Produktion
von Biomasse ist eine ökologisch sinnvolle Perspektive und
gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Abbau der europaweiten
landwirtschaftlichen Überproduktion.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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