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Widmann-Mauz/Falk: Gläsernes Ehekonto unterstreicht Gleichrangigkeit von Haus- und Erwerbsarbeit beim Familieneinkommen

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf des Bundesrates bezüglich des
Familienunterhalts für nicht erwerbstätige Ehegatten erklären die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB und die Obfrau im Ausschuss Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Ilse Falk MdB:
Ehe und Familie sind keineswegs überholte Lebensformen. Umfragen
zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung - auch der jüngeren
Generation - sich zu Ehe und Familie bekennt. Wer Ehe und Familie
aber will, muss zeitgerechte Lösungen für damit verbundene Fragen
entwickeln.
Haus- und Familienarbeit tragen ebenso zum Familieneinkommen bei
wie Erwerbsarbeit. Wer die Wahlfreiheit der Eheleute unterstützt,
muss die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten betonen und damit auch den
gleichen Anspruch auf das Familieneinkommen. Dies gilt im übrigen für
alle Partnerschaften, bei denen beide unterschiedliche Einkommen
haben.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht daher in die richtige
Richtung: Er macht deutlich, dass der nicht erwerbstätige Ehegatte
ein Recht hat, in angemessenem Umfang über Geldmittel zum
Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu
verfügen. Damit wird deutlicher als bisher, dass Erwerbsarbeit und
Haushaltstätigkeit gleichwertig sind. Dies sind zentrale Aussagen im
Hinblick auf eine partnerschaftliche Gesellschaft. Sie werten die
Rolle der Hausfrauen und -männer auf und ermutigen damit auch mehr
Männer, diesen Part zu übernehmen.
Die Union fordert die Familienförderung in vielen Bereichen und
ist ihrerseits u.a. dazu mit dem Vorschlag eines Familiengeldes
initiativ geworden. Die Intention des Bundesratsvorschlages trägt
ebenfalls zur Stärkung der Familien bei.
Auch wenn dieser Gesetzentwurf in erster Linie apellatorischen
Charakter hat so könnte davon doch eine wichtige Signalwirkung
ausgehen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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