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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufhebung der Anti-Terror-Gesetze!

Berlin (ots)

Zur Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, die so
genannten Anti-Terror-Gesetze aufzuheben, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Es besteht nicht der geringste Anlass für eine Aufhebung der seit
Beginn der 70er Jahre beschlossenen Gesetze zur Stärkung der Inneren
Sicherheit. Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen ist schon im
Hinblick auf die derzeit zu beklagende Zunahme extremistischer
Gewalttaten mehr als befremdlich.
Der Rechtsstaat kann nicht beliebig Gesetze abschaffen und bei
erneuter Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis würde
dazu führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein
notwendiges Gesetz zunächst nicht besteht und erst in einem
langwierigen Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es
wäre daher allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur
Bekämpfung des Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der
Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129a StGB) und
die zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen
strafprozessualen Normen, aufzuheben.
Abermals zeigt sich, dass grüne Strafrechtspolitik allein auf die
Interessen des Täters gemünzt ist, statt den Schutz der Opfer ins
Auge zu fassen. Nach der Affäre um den früheren Gewalttäter und
heutigen Bundesaußenminister wirft der Vorstoß von Bündnis 90/Die
Grünen erneut ein ebenso trauriges wie bezeichnendes Licht darauf,
wie der Terrorismus im linken politischen Lager bewertet wird.

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