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Schmidt: Abfuhr für Rot-Grün

Berlin (ots)

Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
Obmann im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB,
erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
das hessische Wahlprüfungsverfahren:
Mit bemerkenswerter Deutlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht
die Versuche von SPD und Grünen zur ausschließlich parteipolitischen
Instrumentalisierung des hessischen Wahlprüfungsgerichts
zurückgewiesen. Sittenwidrigkeit bedeutet Verstoß gegen die Freiheit
und Gleichheit der Wahl. Davon kann in Hessen nicht die Rede sein.
Das SPD-lastig zusammengesetzte Wahlprüfungsgericht ist nach dem
Karlsruher Richterspruch nicht mehr die letzte Instanz, um über die
Gültigkeit der hessischen Landtagswahl zu entscheiden. Es gilt die
Rechtsweggarantie des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz. Der Hessische
Staatsgerichtshof hat das letzte Wort. Damit ist der Versuch von
Rot-Grün gescheitert, die demokratische Entscheidung der hessischen
Wähler auszuhebeln.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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