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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Bedeutung auch für Untersuchungsausschüsse

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gegen Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal erklärt der Justitiar und
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, 
Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist uneingeschränkt zu
begrüßen. Es hat gravierende Bedeutung auch für das Verfahren von
Untersuchungsausschüssen. Denn auch dort soll die Beweiserhebung der
Wahrheitsfindung und Aufklärung dienen und nicht zu einer
Schauveranstaltung ausarten. Dabei ist dem Persönlichkeitsschutz des
Zeugen und den Erfordernissen eines fairen Verfahrens Rechnung zu
tragen. Gerade die Erfahrungen aus amerikanischen Strafprozessen -
etwa im Fall Simpson - muss uns lehren, dass überbordende
Öffentlichkeit einer Manipulation der Beweisführung Tür und Tor
öffnet. Müsste ein Zeuge vor laufenden Kameras seine Aussage machen,
wenn er also via Bildschirm gewissermaßen in jedes Wohnzimmer
hineinflimmerte, wäre ein Grad der Befangenheit erreicht, der ein
freies und unvoreingenommenes Statement im Zweifel eher erschwerte.
Umgekehrt könnte der Zeuge die Live-Übertragung als Forum für seine
Selbstdarstellung nutzen, zum Zwecke politischer Agitation oder aus
anderen Gründen. Das gleiche gilt natürlich für Ausschussmitglieder.
Dies gilt es zu verhindern.
Zwar ist ein Untersuchungsausschuss, anders als ein Gericht, auch
ein Instrument der politischen Auseinandersetzung. Sein vom
Grundgesetz vorgesehener Zweck liegt aber primär in der
Wahrheitsfindung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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