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Flosbach/Gutting: Koalition sorgt für schnelle Abhilfe bei Riester-Rückforderung - Freiwilligendienste für Jugendliche werden gestärkt

Berlin (ots)

Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen, welches über den eigentlichen Anwendungsbereich der Beitreibung von Forderungen hinaus steuerliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen aufgreift. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Wir haben das Beitreibungsvorhaben genutzt, um eine ganze Reihe auch von steuerlichen Maßnahmen umzusetzen. So lösen wir z.B. bei der Riester-Rente zügig und bürgerfreundlich die Rückforderungsfälle, die jüngst für Aufregung gesorgt hatten. Die Folgen eines Irrtums über den persönlichen Förderstatus während der Kindererziehungszeit werden entschärft. Ein bereits eingetretener Irrtum kann durch einen nachträglichen Eigenbeitrag korrigiert werden.

Des Weiteren sorgen wir dafür, dass Jugendliche, die am Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, künftig beim Kindergeld berücksichtigt werden können. Der Katalog der Freiwilligendienste, der Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienleistungsausgleichs ist, wird entsprechend erweitert.

Schließlich mussten wir zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu den Ausbildungskosten reagieren. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof völlig überraschend - und für viele Sachverständige auch unverständlich - geurteilt, dass Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium Werbungskosten seien. Einen solchen unbegrenzten Abzug halten wir nicht für gerechtfertigt. Womöglich würde dann bald auch der Schulbesuch zum Aufwand für das spätere Berufsleben gezählt. Auf der anderen Seite wollen wir etwas für die Studenten tun. Daher wird der Sonderausgabenabzug, der bisher schon möglich war, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr erhöht.

Insgesamt werden mit dem Entwurf auch viele Petiten der Länder erfüllt. Wir setzen daher darauf, dass der Bundesrat dem Gesetz nun zügig zustimmt."

Hintergrund:

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt.

Gleichzeitig sind steuerliche Änderungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen vorgesehen, u.a.:

   - Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im
     Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar 
     zulageberechtigten Personen. Hierdurch wird sichergestellt, dass
     bisher mittelbar Zulageberechtigte, die auf Grund der 
     Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen 
     Rentenversicherung unmittelbar zulageberechtigt werden, in der 
     Regel den für die ungekürzte Zulagengewährung erforderlichen 
     Mindesteigenbeitrag geleistet haben. Damit soll eine 
     Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels 
     des Zulagestatus vermieden werden. Für Zulageberechtigte, die in
     der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagestatus zu geringe 
     Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, wird die Möglichkeit 
     vorgesehen, Beiträge nachträglich zu entrichten. Bereits 
     zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder 
     ausgezahlt werden.
   - Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den 
     Internationalen Jugendfreiwilligendienst sowie den 
     Bundesfreiwilligendienst, um sicherzustellen, dass die 
     teilnehmenden Personen bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen 
     Voraussetzungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als 
     Kinder berücksichtigt werden können.
   - Mit einer Ergänzung im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, 
     dass Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein 
     Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind und 
     damit nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt 
     werden können. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug wird
     auf 6.000 Euro angehoben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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