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Stübgen/Barthle: Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "Griechenlandhilfe" und "Euro-Rettungsschirm" vom 07. September 2011, erklären der Europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen und der Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:

"Mit seinem heutigen Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Kurs der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Stabilisierung des Euro. Es hat streng konditionierte Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten explizit als verfassungsgemäß erachtet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die klare Aussage des Gerichts, dass die Einrichtung einer Europäischen Haftungsgemeinschaft (Euro-Bonds) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil kommt zum richtigen Zeitpunkt und ist ein positives Signal für die bisherige Stabilisierungspolitik Deutschlands und seiner europäischen Partner.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages und seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung sehr ernst. Sie begrüßt daher ausdrücklich, dass die Mitwirkung des Bundestags bei künftigen Hilfen gestärkt wurde. Bereits vor der heutigen Entscheidung sind wir hinsichtlich der Beteiligungsrechte tätig geworden. Die von uns geplante stufenweise Beteiligung des Bundestags geht sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus. Wir sind insofern auf dem richtigen Weg. Die rechtlichen Vorgaben des Gerichts werden wir - wie angekündigt - in unsere aktuellen Beratungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF einbeziehen.

Das Urteil anerkennt die von den Mitgliedstaaten und insbesondere von Deutschland gezeigte Solidarität. Der von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag im Mai 2010 eingeschlagene Weg zur Unterstützung notleidender Euro-Mitgliedstaaten wird durch das Urteil ausdrücklich bestätigt. Damit ist der Weg frei für eine Ertüchtigung der befristeten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und die Änderung des deutschen Stabilisierungsmechanismusgesetz.

Nach einer genauen Auswertung des Urteils gilt es, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen. Das Urteil bekräftigt uns in der Auffassung, dass für die Ausweitung der Befugnisse der EFSF und zur Schaffung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte notwendig ist. Dabei haben wir immer betont, dass ein Mittelweg gefunden werden muss zwischen der operativen Handlungsfähigkeit des Euro-Rettungsschirms und einer umfassenden Beteiligung des Deutschen Bundestags in allen wesentlichen, insbesondere haushalts relevanten Fragen.

Bereits zu Beginn der Woche hatten die Fraktionen der Regierungskoalition sich daher auf weitgehende abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags bei der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir die von uns beschlossenen Leitlinien jetzt rasch in das Gesetz einarbeiten. Hinter diese Grundsätze zur Parlamentsbeteiligung werden wir auch nicht zurückgehen.

Die Opposition laden wir ausdrücklich ein, daran mitzuwirken. Es ist gute Tradition im Deutschen Bundestag, dass über die Rechte des Parlaments ein breiter Konsens angestrebt werden sollte."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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