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Bosbach/Geis/Röttgen: Anhörung bestätigt Kritik an ZPO-Reform

Berlin (ots)

Zur Anhörung des Rechtsausschusses zur ZPO-Reform
der Justizministerin erklären der stellv. Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, der
rechtspolitische Sprecher, Norbert Geis MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Norbert Röttgen MdB:
Die breit angelegte Anhörung des Rechtsausschusses zum
Gesetzentwurf der Justizministerin für eine Zivilprozessreform
bestätigt die weitverbreitete Kritik an den Kernpunkten dieses
Vorhabens.
Abgesehen von eher technischen Vorschriften stoßen die
Hauptpfeiler der sogenannten Reform nach wie vor auf Ablehnung. Die
Reformbedürftigkeit der Ziviljustiz in diesem Umfange wurde in
Zweifel gezogen.
Weder die Überformalisierung des Verfahrens erster Instanz noch
die faktische Abschaffung des Kammerprinzips oder die Einschränkung
der Berufung und die ausschließliche Zuständigkeit der
Oberlandesgerichte für Berufungen und Beschwerden fanden die
Zustimmung vieler Sachverständiger und der maßgebenden Verbände.
Sogar die Befürworter des Entwurfs weisen überwiegend darauf hin,
dass diese Reform nur mit erheblich mehr richterlichem Personal
durchführbar sei. Daran ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu
denken.
Den von der Justizministerin versprochenen Gewinn an Bürgernähe
und Transparenz hat kaum einer der Sachverständigen und Verbände dem
Entwurf attestieren können.
Eine solche Reform verdient ihren Namen nicht und bringt dem
Rechtsstaat eher Schaden als Gewinn.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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