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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Frauen- und Familienverbände üben deutliche Kritik an Rentengesetz der Bundesregierung

Berlin (ots)

Im Rahmen des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am
29. November mit Frauen- und Familienverbänden durchgeführten
rentenpolitischen Dialogs erklärt die stellvertretende Vorsitzende,
Dr. Maria Böhmer MdB:
Auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben gestern Frauen-
und Familienverbände zur geplanten Rentenreform der Bundesregierung
Stellung genommen. An dem Gespräch teilgenommen haben Vertreter und
Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates, des Katholischen Deutschen
Frauenbundes, des ZdK, der Katholischen Frauengemeinschaft
Deutschlands, des Deutschen Familienverbandes, des Deutschen
Hausfrauenbundes, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, des
Katholischen Familienbundes, der Evangelischen Aktionsgemeinschaft
für Familienfragen und des Verbandes der Alleinerziehenden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen übten deutliche Kritik am
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenreform. Sie kamen darin
überein, dass der Gesetzentwurf in der Gesamtschau die
Rahmenbedingungen für die Alterssicherung von Frauen und die
Zukunftschancen für Familien verschlechtere und alles andere als eine
geschlechter- und generationengerechte Rentenreform sei. Folgende
Hauptkritikpunkte wurden genannt:
1. Die Verbände wiesen darauf hin, dass das Rentenniveau durch den
Ausgleichsfaktor auf 61 % abgesenkt werde. Diese Absenkung träfe
Frauen doppelt - bei der eigenen Rente und bei der Witwenrente. Denn
bei der Witwenrente würden sich die Einbußen bei der Rente des
Ehemannes voll niederschlagen. Diese Einbußen würden nach Ansicht der
Verbände auch nicht durch die Ausweitung der Rente nach
Mindesteinkommen aufgefangen. Im Ergebnis bedeute dies für viele
Frauen ein erhebliches finanzielles Minus im Monat. Hinzu käme, dass
das Rentenniveau von 61 % nur erreicht werde, wenn 45
Versicherungsjahre vorlägen. Frauen aber hätten wesentlich kürzere
Versicherungszeiten. Durchschnittlich kämen Frauen in den alten
Bundesländern auf 25 Versicherungsjahre und in den neuen
Bundesländern 37 Jahre. Für viele Frauen dürfte damit das
Rentenniveau auf unter 50 % und damit unter Sozialhilfeniveau fallen,
so die Befürchtung der Verbände.
2. Dem Gesetzentwurf mangele es an Generationengerechtigkeit und
an Familiengerechtigkeit. Dies werde nach Ansicht der Verbände
besonders im Bereich der Förderung von Familien mit Kindern deutlich.
Kindererziehung sei die Bestandssicherung für die gesetzliche
Rentenversicherung. Dementsprechend  sei die Anerkennung von
Kindererziehungsleistung in der Rente auszubauen. Diesem Umstand
trage der Gesetzentwurf mit der Förderung der privaten Vorsorge und
der Rente nach Mindesteinkommen nur unzureichend Rechnung. Das
bisherige System der Kindererziehungszeiten sei im Gegensatz hierzu
strukturell sinnvoller und für Frauen und Familien wirkungsvoller.
Über einen Ausbau sei daher nachzudenken.
3. Die von der Bundesregierung gebotene finanzielle Förderung der
privaten Vorsorge ist nach Auffassung der Verbände in ihrem Umfang
nicht ausreichend. Familien mit Kindern würden damit nicht
wirkungsvoll beim Aufbau einer privaten Alterssicherung unterstützt.
Unisono wiesen sie darauf hin, dass stets daran zu denken sei, dass
die private Vorsorge, so wie sie von der Bundesregierung geplant sei,
nicht noch zusätzlich, quasi als Sahnehäubchen zur gesetzlichen Rente
hinzu käme, sondern ersetzend sei. Deshalb müssten gerade Familien
mit Kindern besser in die Lage versetzt werden, tatsächlich Rücklagen
bilden zu können.
4. Bemängelt wurde ferner das Fehlen von Unisex-Tarifen bei der
privaten Altersvorsorge. An dieser Stelle müsse die Bundesregierung
die Versicherungswirtschaft verpflichten, gleiche Ausgangsbedingungen
für Männer und Frauen zu schaffen.
5. Besonders heftig kritisiert wurde das Einfrieren des
Einkommensfreibetrages bei der Witwenrente. Dies bedeute eine
jährlich zunehmende Verschlechterung für Witwen und Witwer. Damit
würden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen
abgekoppelt. Langfristig bedeute dies das Aus für die
Hinterbliebenenversorgung.
6. Als unzumutbar für die Menschen empfanden die Teilnehmer des
Gesprächs die Wahl zwischen dem Rentensplitting oder der Witwenrente.
Dies sei ein Va-Banque-Spiel. Prinzipiell standen die Vertreter und
Vertreterinnen der Verbände einem Splitting aufgeschlossen gegenüber.
Allerdings dürfe sich ein Splitting nicht in einer symbolischen
Maßnahme erschöpfen, sondern müsse reale Verbesserungen bei der Rente
für Frauen bewirken. Kritisiert wurde auch, dass das Rentensplitting
Ehegatten bevorzuge, die ihre Alterssicherung zum Beispiel aus der
Beamtenversorgung beziehen.
7. Letztlich biete der Gesetzentwurf noch zu viele offene Fragen
und ungeklärte Probleme. Die Frage des Umgangs mit der privaten
Altersvorsorge im Scheidungsfall oder die Höhe der zulässigen
Verwaltungskosten durch private Rentenanbieter seien noch
unbeantwortet. Ebenso wären die Regelungen zur privaten
Altersvorsorge und Witwenrente zu wenig transparent und zu
kompliziert.

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Fax: (030) 227-56660
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