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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Positionspapier der agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion

Berlin (ots)

Weichenstellung für eine leistungsfähige, marktorientierte und
umweltverträgliche Landwirtschaft
1. Die Zukunft der Landwirtschaft
   Die deutsche Landwirtschaft steht zu Beginn des neuen Jahrtausends
vor großen Herausforderungen. Die weltweite Entwicklung ist geprägt
von zunehmenden Handelsströmen und einer Globalisierung der Märkte.
Diese Entwicklung bringt für die deutsche Landwirtschaft sowohl
Chancen als auch Risiken. Die laufende WTO-Runde sowie die
Erweiterung der Europäischen Union nach Osten werden weitere
Veränderungen bringen. Gleichzeitig wachsen im dichtbesiedelten
Deutschland die Anforderungen der Gesellschaft an Umwelt- und
Naturschutzleistungen der Landwirtschaft sowie an die Qualität der
Nahrungsmittel.
Die CDU/CSU steht solidarisch zur deutschen Landwirtschaft. Sie
erkennt die Leistungen der Landwirtschaft bei der
Nahrungsmittelproduktion, der Pfleger der Kulturlandschaft, als
prägende kulturelle Größe im ländlichen Raum und als wichtiger Faktor
für die soziale und wirtschaftliche Stabilität in der Gesellschaft
an. Wir wollen eine Landwirtschaft, die nach bäuerlichen Prinzipien
arbeitet, die unternehmerisch ist, umweltfreundlich, leistungsfähig
und die sich im internationalen Wettbewerbs stellen kann.
Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind für den ländlichen Raum
unverzichtbar, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Strukturen, die Kulturlandschaft und als Erholungsraum für die
Gesamtgesellschaft zu erhalten.
Im Wirtschaftsjahr 1998/1999 sind die Gewinne in der
Landwirtschaft je Unternehmen mit über 7% zurückgegangen. Erklärtes
Ziel von CDU/CSU ist, das unsere Landwirte für sich und ihre Familien
wieder ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften und für die
Fortentwicklung ihrer Betriebe eine Perspektive haben. Für die
Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe geht es wesentlich darum,
deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Vorrangig ist dabei der
Abbau von Wettbewerbsnachteilen der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft im europäischen Binnenmarkt.
2. Weiterentwicklung der Ausbildung und Beratung
   Wie jeder Unternehmer muss auch ein Landwirt die Chancen und
Risiken sorgfältig abschätzen können, wenn er eine
Investitionsentscheidung trifft. Entscheidende Voraussetzung dafür,
dass wirtschaftlich richtige Weichenstellungen auf den Betrieben
vorgenommen werden, ist die solide Schulausbildung und berufliche
Qualifikation. Die Lerninhalte haben sich in den letzten Jahrzehnten
erheblich verändert. Neben der Produktionstechnik wird heute
schwerpunktmäßig Betriebswirtschaft unterrichtet. Viele Landwirte
managen ihre Betriebe professionell, führen Buch und werten gemeinsam
mit den Fachberatern die Buchführungsergebnisse aus. So werden
Schwachstellen und Stärken eines Betriebes exakt bestimmt und die
entsprechenden betriebswirtschaftlichen Schlüsse gezogen.
Wissensvorsprung ist gleichbedeutend mit Wettbewerbsvorsprung.
Eine fundierte Aus- und Fortbildung ist im internationalen Wettbewerb
nach wie vor der Schlüssel zum Erfolg. Vor diesem Hintergrund wird
die CDU/CSU in den Ländern mit Nachdruck dafür Sorge tragen, das
Ausbildungsniveau weiter auszubauen, damit eine leistungsfähige,
marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft Bestand hat.
Bildung auf hohem Niveau setzt voraus, dass flächendeckend gut
ausgestattete Einrichtungen vorhanden sind. Neben den klassischen
landwirtschaftlichen Fächern müssen verstärkt auch neue Disziplinen
wie Biochemie, Informatik und Marketing angeboten werden. Des
weiteren muss auch das landwirtschaftliche Weiterbildungsangebot
entsprechend den fachlichen, betrieblichen und persönlichen Belangen
der Betriebsleiter weiter ausgebaut werden.
Neben der Ausbildung wird für unsere Landwirte auch die Beratung
in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Ausgangspunkt muss aber auch
hier sein, dass die Verantwortung sowie die unternehmerischen
Entscheidungen primär beim Landwirt liegen. Die Beratung sollte vor
allen Dingen in Selbstverantwortung der Landwirtschaft und ihren
Organisationen vorgenommen werden. Die öffentliche Hand muss aber
gewährleisten, dass entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Die Frage, wie eine effiziente Beratung vor Ort auf Dauer
gewährleistet werden kann, d.h. in öffentlicher oder privater Form,
muss letztlich regional zusammen mit den Betroffenen und dem
Berufsstand beantwortet werden. Im Hinblick auf den zunehmenden
Strukturwandel und die nicht zufriedenstellende Einkommenssituation
vieler Betriebe aufgrund der verschlechterten Rahmenbedingungen ist
in Zukunft eine individuellere Beratung erforderlich. Die
Vermögenserhaltung und die Einkommenssicherung der wirtschaftenden
Generation müssen dabei wichtige Ziele sein. Und wenn heute der
Landwirt mehr denn je als Unternehmer gefordert wird, dann heißt das
bei der Beratung auch, dem Landwirt müssen Möglichkeiten aufgezeigt
werden.
3. Reform der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes
   Die Zukunft der deutschen Landwirtschaft wird von ihrer
Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU und auf den Weltmärkten
bestimmt. Zur Stärkung der Wettbewerbsposition der deutschen
Landwirtschaft ist noch auf viele Jahre hinaus der Einsatz
öffentlicher Fördermittel in den folgenden Bereichen erforderlich:
   a) Beträchtliche einzelbetriebliche Investitionen, insbesondere
      zum Ausbau und zur Modernisierung der tierischen
      Veredlungswirtschaft.
   b) Umfassende Maßnahmen der Bodenordnung zur Senkung der
      Bewirtschaftungskosten in den Gebieten mit ungünstiger    
      Flurfassung sowie 
   c) die Verbesserung der Marktstruktur zur Festigung der
      Marktposition der deutschen Landwirtschaft.
Mit den verschiedenen steuer- und haushaltspolitischen Beschlüssen
der Bundesregierung, die von ihr als Zukunftsprogramm angepriesen
werden, sind die Ausgangsbedingungen der Landwirtschaft für die
strukturelle Anpassung an die Wettbewerbsbedingungen in der EU
drastisch verschlechtert worden. Die aufgrund dieser Maßnahmen zu
erwartenden Einkommensbußen in der Größenordnung von bis zu über 20 %
werden vor allem zu Lasten der Eigenkapitalbildung in den
landwirtschaftlichen Betrieben gehen. Die Möglichkeiten der Landwirte
mit Hilfe von Eigenmitteln ihre Zukunftsinvestitionen zu finanzieren,
werden somit durch die Beschlüsse der Bundesregierung in krasser Form
eingeengt. Da auch die Mittel für das wichtigste Förderungsinstrument
zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen in der Landwirtschaft der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) eingefroren sind, nimmt sich die Bezeichnung des
Sparpaketes als Zukunftsprogramm aus Sicht der Landwirtschaft
geradezu wie ein Hohn aus. Die GA bietet ohnehin nur noch sehr
begrenzte Möglichkeiten, Zukunftsinvestitionen in der Landwirtschaft
zu fördern. Der weitaus überwiegende Teil der Mittel ist inzwischen
durch Altverpflichtungen gebunden, so dass nur ein geringer Teil für
neue Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung steht. Die
Mittel für Vorhaben der Agrarstrukturverbesserung aber sind nochmals
durch die Beschlüsse zum Rahmenplan eingeschränkt worden. Dafür
verantwortlich ist insbesondere die Ausweitung der Förderung von
ökologischen Maßnahmen, die wie die dauerhafte Stilllegung von
Ackerflächen nach dem Gesetz für die GA aus dieser eigentlich gar
nicht finanziert werden dürften.
Die Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktionen wehren sich mit aller
Entschiedenheit dagegen, dass die GA in zunehmenden Maß dazu
missbraucht wird, Maßnahmen zu fördern, die nicht der
Agrarstrukturverbesserung und damit der Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte dienen. Sie fordern mit
Nachdruck:
a) Aufstockung der Bundesmittel für die GA in der mittelfristigen
      Finanzplanung
   b) Konzentration des Mitteleinsatzes auf die agrarstrukturellen
      Schwerpunktaufgaben der GA
   aa) Einzelbetriebliche Förderung,
   bb) Bodenordnung,
   cc) Marktstrukturverbesserung.
   Beizubehalten ist als eine gesamtstaatliche Aufgabe die Förderung
des Küstenschutzes
Die Förderung der Ausgleichszulage muss weiter in der
Gemeinschaftsaufgabe verbleiben bis eine umfassende Lösung für
Flächenbeihilfen zur Erhaltung einer flächendeckenden
Landbewirtschaftung durch eine Neuausrichtung der Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefunden worden ist.
Die Agrarstrukturförderung muss unbürokratisch und überschaubar
gestaltet und das Unternehmertum durch eine möglichst freie
Entscheidung über die Betriebsentwicklung gestärkt werden. Deshalb
setzt sich die CDU/CSU für die Einführung eines allgemeinen
zinsgünstigen Agrarkredits ein. Die Vorteile liegen auf der Hand:
unbürokratisch, überschaubar und individuell. Ein allgemeiner
Agrarkredit würde das Unternehmertum stärken. Die Landwirte hätten so
die größtmögliche Entscheidungsfreiheit über die Betriebsentwicklung.
Das Verfahren erfordert lediglich eine Rentabilitätsprüfung durch die
Banken.
Des weiteren ist die Aufstockung von Tierbeständen im Rahmen der
Strukturförderung zuzulassen. Wachstumsinvestitionen müssen auch in
der Tierproduktion zumindest in dem Umfang möglich gemacht werden,
wie im Rahmen des Strukturwandels Kapazitäten von anderen Betrieben
aufgegeben werden. Dadurch würden sich auch in der Tierhaltung
Kostenstruktur und Marktposition verbessern.
Zu den strukturverbessernden Maßnahmen gehört auch der Abbau von
Überregulierungen in den Bereichen Bau-, Umwelt- und
Saatgutverkehrsrecht. Die Umgehung des Patentverbotes für Sorten
durch Patente auf sortenzugehörige Pflanzen muss verhindert werden.
Die Absicht der rot-grünen Bundesregierung, auch bei kleinen
Stallbauten die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und ggf. eine
Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, ist blinder
Umweltaktionismus, der investitionswillige kleine Betrieb mit höheren
Kosten belastet und der Umwelt überhaupt nichts bringt. Die
vorgesehene Absenkung der Schwellenwerte um 25 % unter die geltenden
Werte ist insofern fachlich unsinnig, als 1996 nach eingehender
Überprüfung unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes die
Schwellenwerte auf den derzeitigen Wert nach oben korrigiert wurden.
4. Besteuerung der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft braucht ebenso wie die anderen Wirtschaftsbereiche
günstige steuerliche Rahmenbedingungen. Zudem muss die Steuerpolitik
auch natürliche und wirtschaftliche Nachteile des Sektors
ausgleichen, den Strukturwandel und den Generationswechsel
erleichtern und den Beitrag von Betriebsübergaben und
Vermögensäußerungen als Teil der Altersversorgung der Landwirte
berücksichtigen.
Nach wie vor ist die Ökosteuer für die Landwirtschaft und den
ländlichen Raum ein schwerer Klotz am Bein. Dabei ist inzwischen die
damit verbundene einseitige Belastung von vielen Seiten, u.a. dem
Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, bestätigt.
Der Landwirtschaft ist bisher aus den Einnahmen dieser Steuer noch
keine Entlastung zugute gekommen. Sie wird vielmehr jährlich nach wie
vor mit 950 Mio. DM (netto) belastet. Auch die von der rot-grünen
Bundesregierung durchgesetzte Unternehmensteuerreform belastet
einseitig den Mittelstand und die Landwirtschaft. Danach wird die
Belastung für die Landwirtschaft zunächst auf über 300 Mio. DM
jährlich zunehmen. Mit einer Entlastung ist erst ab 2005 zu rechnen.
Das Steuerkonzept von CDU/CSU sieht hingegen für landwirtschaftliche
Unternehmer durch die Absenkung des Tarifs bei der Einkommensteuer
eine starke Entlastung vor. Ferner werden Gewinne aus der Veräußerung
von landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Konzept von CDU/CSU
erheblich geringer belastet, damit nicht wie bei Rot-Grün eine
Benachteiligung gegenüber den großen Kapitalgesellschaften entsteht,
die ganze Teile ihres Unternehmens steuerfrei veräußern können.
In der Steuerpolitik für die Landwirtschaft steht die CDU/CSU
daher für
   - eine durchgreifende und schnelle Senkung der Steuertarife für
     die Landwirtschaft, um sie mit anderen Wirtschaftsbereichen
     gleichzustellen,
   - die Beibehaltung von Vereinfachungsregeln und
     Pauschalierungsmöglichkeiten,
   - die Rückkehr zum bewährten Berechnungsverfahren für die
     Vorsteuerpauschale anstelle einer willkürlichen Absenkung   
     derselben, d. h. Wiederanhebung auf 10 % bzw. 6 %,
   - die Beibehaltung von steuerlichen Sonderregelungen, die die
     natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile des Sektors   
     Landwirtschaft ausgleichen,
   - die Abschreibungsmöglichkeiten, insbesondere für bewegliche
     Wirtschaftsgüter müssen sich an den tatsächlichen Gegebenheiten
     orientieren, um den technischen Fortschritt nutzen zu können,
   - steuerlich günstige Regelungen auch für Einzelunternehmen und
     Personengesellschaften bei Umstrukturierungen sowie steuerfreie
     Reinvestitionsmöglichkeiten (keine Aufdeckung stiller Reserven
i.R. der Gründung oder Auflösung von Kooperationen)
   - günstige steuerliche Regelungen für die Betriebsübergabe,
     -abgabe oder -veräußerung (Beibehaltung des halben   
     durchschnittlichen Steuersatzes),
   - den Wegfall der Ökosteuer oder zumindest volle Kompensation der
     Belastungen durch Entlastungen in der Sozialpolitik,
   - die Grundsteuer für die Land- und Forstwirtschaft entsprechend
     der Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen, weil die Grundsteuer eine
     Substanzsteuer ist, für die Kommunen muss eine entsprechende
     Kompensation geschaffen werden
   - den Verzicht auf die Erhöhung der Erbschafts- und
     Schenkungssteuer auf landwirtschaftliches Vermögen, um 
     Hofübergaben im Rahmen des Generationswechsels nicht zu    
     behindern.
5. Besteuerung von Diesel
   Die Besteuerung von Diesel in der Landwirtschaft mit 0,57 DM pro
Liter ab 2001 bedeutet gegenüber 1998 bei einem Steuersatz von 0,21
DM fast eine Verdreifachung. Dies verursacht weitere
Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte gegenüber ihren Kollegen
in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden, die nicht einmal die
Hälfte für einen Liter Diesel zahlen müssen. Eine wirkliche
Entlastung bringt nur die Umsetzung der Forderung von CDU/CSU, den
Einsatz von Agrardiesel zu den Bedingungen von Heizöl zuzulassen,
d.h. mit einem Steuersatz von 0,12 DM je Liter und der Folge, dass
der Landwirtschaft die weiteren Erhöhungen der Ökosteuer auf Diesel
erspart bleiben.
6. Marktpolitik 
   a) Milchmarkt
Am 1. April 2000 ist die neue Zusatzabgabenverordnung für Milch in
Kraft getreten. Die mit der neuen Regelung bezweckte Stärkung der
aktiven Milcherzeuger muss mit sinkenden "Börsenpreisen" erreicht
werden. Fest steht schon jetzt, das seit der Verabschiedung der
Verordnung im Bundesrat Ende letzten Jahres die Quotenpreise weiter
gestiegen sind. Fest steht auch schon jetzt, dass das neue System
eine weitere Bürokratisierung der Landwirtschaft zur Folge hat. Zudem
kommt hinzu, dass die Abwicklung über die Verkaufsstellen
umsatzsteuerpflichtig ausgestaltet worden ist, so dass neue -
vermeidbare - Kostenbelastungen auf die Milcherzeuger zukommen. Der
Strukturwandel milchviehhaltender Betriebe wird gegenüber dem altem -
auch nicht voll befriedigendem System - behindert. Durch das Handeln
von Referenzmengen an nur wenigen Terminen im Jahr besteht nur noch
eine eingeschränkte Reaktionsmöglichkeit auf betriebliche
Veränderungen. Selbst eine von beiden Partnern gewollte
Zusammenlegung zweier Milchviehbetriebe ist nicht mehr möglich, da
die Übertragung der Quote nur noch ausschließlich über die
Verkaufsstellen erfolgen kann. Zu unterstützen sind die Forderungen
des DBV nach einem Preiskorridor für die erste Verkaufsbörse, damit
es hier nicht zu allzu großen preislichen Ausuferungen kommt.
Des weiteren muss man der Bundesregierung vorwerfen, dass sie es
nicht verstanden hat, im Rahmen der Beschlüsse zur Agenda 2000 eine
Ausdehnung der Milchproduktion in der EU zu verhindern. Durch diesen
Beschluss werden die Milchpreise weiter stark unter Druck geraten.
Im Hinblick auf die Laufzeit der Marktorganisation Milch bis 2008
müssen den Milcherzeugern frühzeitig Perspektiven für die Zeit danach
aufgezeigt werden, damit sie sich rechtzeitig auf neue
Marktbedingungen einstellen können.
b) Ackerkulturen
   Die Stützpreise bei Getreide wurden bereits durch die Beschlüsse
zur Agenda 2000 erheblich abgesenkt. Die Ausgleichzahlungen
kompensieren diese Preissenkungen nicht voll. Um so wichtiger ist es
deshalb, dass diese Ausgleichszahlungen Bestand haben und nicht
willkürlich verändert werden. Leider ist die EU-Kommission von diesem
Prinzip abgewichen, indem sie die Interventionskriterien für Getreide
verschlechtert hat. Diese Maßnahme ist umso mehr zu verurteilen, als
diese Änderung bereits für die diesjährige Ernte gilt. Unverständlich
ist auch die Kommentierung der EU-Kommission. Sie begründet ihren
Schritt als ein Signal für mehr Wettbewerbsfähigkeit, obwohl damit
die nordeuropäischen Anbauer einseitig benachteiligt werden.
Enttäuschend ist auch, dass die Bundesregierung sich bei der
Entscheidung der Stimme enthalten hat, statt für eine Lösung
einzutreten, die den Praxisbedingungen unter Landwirten gerecht wird.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in Brüssel für die
Wiederherstellung der bisherigen Interventionskriterien Sorge zu
tragen.
Die europäische Zuckermarktordnung, die bis zum Wirtschaftsjahr
2000/01 befristet ist, muss mindestens bis 2006/07 unter Beibehaltung
der bisherigen Konditionen verlängert werden. Sie hat sich sowohl
unter Kosten- als auch Einkommensgründen bisher bestens bewährt und
stellt eine stabile Marktversorgung sicher.
7. Agrarsozialpolitik
   Die Agrarsozialpolitik hat sich seit den 50er Jahren Schritt für
Schritt zu den wichtigen Säulen der nationalen Agrarpolitik
entwickelt. Durch die Beteiligung des Staates an der Finanzierung
konnten die bäuerlichen Familien beträchtlich von Sozialabgaben
entlastet und damit der Agrarstandort Deutschland in seiner
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Durch die Kürzungen der
Bundeszuschüsse um über 700 Mio. DM wurde das agrarsoziale System
schlagartig schwer beschädigt. Für die Landwirte bedeuten die
Kürzungen erhebliche Beitragserhöhungen und damit eine weitere
Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
CDU/CSU treten dafür ein: 
   - Die vorgenommenen Kürzungen der Zuschüsse zur
     landwirtschaftlichen Unfallversicherung und Krankenversicherung
der Landwirte in Höhe von 365 Mio. DM zurückzunehmen und der
     landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Entlastung der
     Beitragszahler zufließen zu lassen. 
   - Bei der Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durch
     Konsolidierung die Stärkung der wirtschaftlichen Betriebe in den
     Vordergrund zu stellen sowie die Voraussetzungen für eine
     Privatisierung zu ermöglichen.
   - Bei der Alterssicherung der Landwirte den alten Mittelansatz
     wieder herzustellen und ebenso wie bei der Bundesknappschaft und
der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem wachsenden
     Ungleichgewicht zwischen Beitragsempfängern und Beitragszahlern
     Rechnung zu tragen.
   - Bei der Neugestaltung der Sozialversicherungsträger der LSV
     keine zentrale Einrichtung zu schaffen, sondern im notwendigen  
     und vertretbaren Umfang zukunftsfähige selbständige
     Sozialversicherungsträger zu erhalten und die Selbstverwaltung  
     zu stärken. Die unverzichtbare Beratung der Landwirte vor Ort
muss gewährleistet bleiben.
8. Forstpolitik
Knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands ist bewaldet (11 Millionen
Hektar). Die CDU/CSU betrachtet die Erhaltung eines gesunden
Waldbestandes als gesellschaftliche Aufgabe zum Wohle unseres ganzen
Volkes. Schwerpunkte unserer Politik sind die Bekämpfung der
neuartigen Waldschäden und die Förderung einer nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland.
Die Besitzer von Wald haben schon immer generationenübergreifend
ihre Wälder nachhaltig und naturnah bewirtschaftet, deshalb können
CDU/CSU die Diskussion um die Zertifizierung von Holz, die in der
jüngeren Vergangenheit immer mehr ideologische Ziele annahm, nicht
nachvollziehen. Von bestimmter Seite wurde der Eindruck erweckt, daß
die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung der Wälder Deutschlands nur
anhand des "Forest Stewardship Council" (FSC) garantiert werden
könnte. Die Leute verkennen aber, dass damit Eulen nach Athen
getragen werden, denn der deutsche Wald wird schon seit vielen
Gernerationen schon so bewirtschaftet, wie der FSC es verlangt.
Wenn also Holz aus deutschen Wäldern zertifiziert werden soll,
kann dies nur den Sinn haben, die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens zu
dokumentieren. Mit dem FSC-Zeichen würde aber den Waldbesitzern eine
Zertifizierung aufgezwängt, die aufgrund der damit verbundenen
Bürokratie hohe Kosten verursacht. Dies wäre anhand der ohnehin schon
schwierigen wirtschaftlichen Lage der Waldbesitzer kontraproduktiv.
Die weitere nachhaltige Waldbewirtschaftung wäre damit eher
gefährdet.
Die CDU/CSU begrüßt und unterstützt deshalb ausdrücklich die auf
Initiative der privaten Waldbesitzer, des Holzhandels und der
Forstindustrie aus 17 europäischen Staaten eingeführte Paneuropäische
Forstzertifizierung (PEFC). Damit ist gewährleistet, dass:
   - kein Waldbesitzer aufgrund seiner Waldbesitzgröße diskriminiert
     werden darf,
   - ein kostengünstiges Zertifizierungssystem geschaffen wird und 
   - das System transparent ist sowie von unabhängiger Stelle
     kontrolliert wird.
Diejenigen, die dennoch meinen, der deutschen Forstwirtschaft ein
internationales Zertifikat aufzwingen zu müssen, sollten sich
vergegenwärtigen, dass die herrlichen Waldlandschaften bei uns in
Deutschland dank der Arbeit unserer Waldbesitzer und ohne den Zwang
eines solchen Siegels geschaffen worden sind und gepflegt werden.
9. Naturschutzpolitik
   Für unsere Landwirtschaft ist es wichtig, das keine
Naturschutzpolitik gegen sie betrieben wird. Der Naturschutz braucht
die Landwirtschaft, um mit deren vielfältigen Erfahrungsschatz einer
in Generationen gewachsenen, nachhaltigen bäuerlichen
Landbewirtschaftung die Sicherung der natürlichen
Produktionsgrundlagen zu gewährleisten. Andererseits braucht die
Landwirtschaft eine intakte Natur, um gesunde Lebensmittel erzeugen
zu können. Landwirtschaft und Naturschutz für ein wirkungsvolles
miteinander muss somit die politische Zielvorgabe sein. Wenn die
rot-grüne Bundesregierung das Naturschutzgesetz zu Lasten der Bauern
ändern will, wird er auf erbitterten Widerstand von CDU/CSU treffen.
Er übersieht dabei, dass es unsere Landwirte sind, die seit
Jahrhunderten mit ihrer nachhaltigen Landbewirtschaftung die
Kulturlandschaft pflegen und aktiven Naturschutz praktizieren. Die
deutschen Landwirte und Waldbesitzer haben bereits über 40 % der
Fläche Deutschlands freiwillig in Umweltprogramme eingebracht.
Ausgleichsregelungen für Auflagen, die über die gute fachliche Praxis
hinausgehen, sind eine Selbstverständlichkeit. Mit der CDU/CSU wird
es keine Abschaffung der Ausgleichsregelung, keine Einführung einer
Verbandsklage sowie Änderung der Definition des Begriffs der guten
fachlichen Praxis zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft geben. Die
Landwirtschaft ist Vorreiter für Agenda 21.
10. EU-Osterweiterung
Mit dem Kapitel Landwirtschaft ist vor kurzem eines der letzten
Kapitel in den Erweiterungsverhandlungen der EU mit den sechs Staaten
der sog. Luxemburg Gruppe eröffnet worden. Die EU-Osterweiterung ist
eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit, bei der sowohl die
direkten Auswirkungen agrarpolitischer Maßnahmen im Agrarsektor, als
auch deren mittelbare Konsequenzen über den Agrarsektor hinaus für
die betroffene Bevölkerung von großer Bedeutung sind.
Wie bei früheren Beitritten muss auch bei der Osterweiterung
uneingeschränkt nach dem Prinzip der vollständigen Übernahme des
Gemeinschaftsrechts vorgegangen werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass eine funktionierende Verwaltung zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften sowie zur Kontrolle vorhanden ist. Im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelbereich sind wohl längere Übergangsfristen bis zur vollen Integration unumgänglich.
  • Das Erfordernis von Übergangsfristen in bestimmten Politikbereichen muss praxisgerecht gelöst werden, da im Gegensatz zu früheren Beitritten innerhalb der EU aufgrund des
bestehenden Binnenmarktes jetzt keine Grenzen mehr vorhanden    
     sind.
- Es ist außerordentlich wichtig, dass im Falle eines Beitritts
     die heutigen hohen Standards in den Bereichen Verbraucher-,  
     Tier- und Umweltschutz beibehalten werden.
Ein weiterer Kernpunkt der Verhandlungen werden die
Direktzahlungen sein, deren vollständige Übernahme die mittel- und
osteuropäische Beitrittskandidaten in seltener Einmütigkeit fordern.
Bei einer Übertragung der direkten Beihilfen entstünde eine
Finanzierungslücke von 12 Mrd. Euro, dies ist nicht finanzierbar.
Keinesfalls darf dafür der jetzige Haushalt für die EU-Agrarpolitik
herangezogen werden. Bei der Regionalpolitik ist eine Plafondierung
der Mittel erforderlich, da ansonsten die jetzigen EU-Staaten
finanziell überfordert werden. Von daher ist für die Osterweiterung
die bereits seit langem von CDU/CSU geforderte nationale
Kofinanzierung erforderlich. Zahlungen im Vorfeld des Beitritts und
ggf. während der Übergangsfristen sollten in erster Linie den Staaten
zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen und
Modernisierung der Verarbeitungsindustrie zur Verfügung gestellt
werden. Dies bringt für die Beitrittsländer mehr als die Zahlung von
Direktzahlungen.
11. WTO-Verhandlungen
Es ist positiv, dass die europäische Landwirtschaft zusammen mit den
Verbraucher-, Tier- und Umweltschützern in einem Boot sitzt, und man
zusammen für die Anerkennung und Festschreibung der hohen
europäischen Standards streitet. Bei den Verhandlungen kann nicht der
absolut freie Handel höchste Maxime sein, sondern er muss auch zu
fairen Bedingungen stattfinden. Es darf nicht sein, dass künftig auf
der einen Seite Agrarprodukte zu niedrigsten Produktionskosten
erzeugt werden müssen, auf der anderen Seite den Handelskonzernen die
größte Gewinnspanne zu garantieren, denn dann bliebe der Verbraucher-
und Tierschutz sowie unsere Kulturlandschaft auf der Strecke.
Es war wichtig, dass die Europäer in Seattle geschlossen
aufgetreten sind. Dabei muss es bei den Verhandlungen in den
kommenden Monaten auch bleiben, um die wichtigen Ziele, wie der
Erhalt einer multifunktionalen Landwirtschaft und die Festschreibung
der hohen europäischen Standards, zu erreichen. Wenn nun
Bundeswirtschaftsminister Müller äußert, er habe Sympathie dafür,
wenn die EU beim Agrar-Subventionsabbau weiter unter Druck kommt,
sabotiert er wissentlich die Verhandlungsführung der EU. Die CDU/CSU
wird auch bei den kommenden Verhandlungen in Genf die EU weiter
unterstützen und so für die Interessen der Landwirte und der
Verbraucher eintreten.
CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages
Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
- Referent -
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Büro: Unter den Linden 71, Zi. 150
Tel.: 030/ 227-5 74 95
Fax:  030/ 227-5 60 75

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  • 16.10.2000 – 12:03

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Schmidt: Leichen im SPD-Keller?

    Berlin (ots) - Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt: Die SPD tut sich - freundlich ausgedrückt - schwer mit dem Transparenzgebot des Grundgesetzes. Der wahre Wert des SPD-Unternehmensimperiums, bestehend aus Unternehmen, Beteiligungen und Unterbeteiligungen ist aus dem SPD-Rechenschaftsbericht nicht ersichtlich. Auch die Beteiligungen ...