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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer
Eichhorn
Widmann-Mauz: Gegen neue soziale Ungerechtigkeit - Frauen der Union machen Front gegen Riester

Berlin (ots)

Zur Rentenreform und dem Diskussionsentwurf von
Arbeitsminister Riester äußern sich die stellv. Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB, die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn
MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz
MdB, wie folgt:
Maßstab für die Rentenreform ist soziale Gerechtigkeit. Wir treten
ein für Gerechtigkeit zwischen den Generationen, Gerechtigkeit
innerhalb der Generationen und Gerechtigkeit für Frauen, insbesondere
Mütter.
Trotz der Verbesserungen in den vergangenen Jahren sind gerade
Frauen, die Kinder erziehen, bei der Rente im Nachteil. Heute
erhalten immer noch mehr als 70 % (alte Bundesländer) bzw. 54 % (neue
Bundesländer) der versicherten Rentnerinnen Renten unter 1.200
DM/Monat. In den alten Bundesländern verfügten 1995 rd. 19 % der
alleinstehenden älteren Frauen über ein Nettogesamteinkommen von
weniger als 1.250 DM/Monat, d.h. nicht mehr als Sozialhilfeniveau. In
den neuen Bundesländern lag der Anteil bei 15,5 %. Diese Rentenreform
muss daher als Chance genutzt werden, Nachteile für Frauen in der
Rente weiter abzubauen und die eigenständige Alterssicherung zu
verbessern. Dies leistet der Entwurf der Bundesregierung nicht - im
Gegenteil!
Die Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden unter keinen
Umständen dem jetzigen Entwurf zur Rentenreform von
Bundesarbeitsminister Riester zustimmen. Denn der Entwurf schafft
neue soziale Ungerechtigkeit und geht zu Lasten von Frauen und
Müttern:
  • Der Ausgleichsfaktor trifft Frauen härter als Männer: Der Ausgleichsfaktor ist in Wahrheit ein Kürzungsfaktor. Mit einem "realem" Rentenniveau von 61 % bezogen auf den Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren trifft er Frauen härter als Männer. Denn Frauen haben im Durchschnitt nur 28 Versicherungsjahre.
  • Private Vorsorge ist besonders für Mütter unzureichend: Die Kinderförderung der Bundesregierung beträgt in 2001 gerade einmal 3,75 DM pro Monat und Kind. Dieser Betrag versetzt Eltern nicht in die Lage, angemessen und zeitig einen soliden Grundstock in der privaten Altersvorsorge aufzubauen. Gefördert werden sollen Mütter nur während der anzurechnenden Kindererziehungszeit von 3 Jahren. Dies ist viel zu kurz. Erziehende, die über diese Zeit hinaus nicht erwerbstätig werden, erhalten keine Förderung mehr.
  • Die Witwenrente steht vor dem Aus: Viele Frauen sind auf die Hinterbliebenenversorgung als ergänzende Altersversorgung angewiesen. Die Pläne der Bundesregierung, den Freibetrag einzufrieren, bedeutet jedoch eine jährlich zunehmende Verschlechterung der finanziellen Situation von Witwen. Denn während die zu berücksichtigende eigene Rente jährlich erhöht wird, bleibt der Freibetrag unverändert. Damit werden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen abgekoppelt. Langfristig bedeutet es das Aus für die Hinterbliebenenversorgung.
  • Rente nach Mindesteinkommen benachteiligt viele Frauen: Die Bundesregierung betreibt mit dem Vorschlag der Renten nach Mindesteinkommen Klientelpolitik. Profitieren werden davon nur wenige, benachteiligt werden dagegen viele: Für Elternteile, die z.B. als Alleinerziehende mit ihrem Einkommen über dem Durchschnittsentgelt liegen, wirkt sich das Modell überhaupt nicht aus. Mütter mit einem Kind, die nicht erwerbstätig sind, werden von der Regelung ganz ausgeschlossen. Erziehende, die Kinder vor 1992 geboren haben, gehen leer aus. Dabei muss gerade letzteren geholfen werden, verstärkt eine eigenständige Sicherung aufzubauen und für das Alter vorzusorgen.
Wir fordern den Arbeitsminister daher auf, seinen Entwurf zu
korrigieren. Wir fordern die Frauen in der SPD auf, dieses Reformwerk
nicht mitzutragen.
Wir treten stattdessen für eine Reform ein, die bestehende
Nachteile für Frauen in der Alterssicherung beseitigt und dazu
beiträgt, den Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung zu
ermöglichen. Wir fordern daher eine Reform,
  • die Altersarmut verhindert.
  • die Familien durch eine sofortige und umfassende Förderung in die Lage versetzt, eine private Altersvorsorge aufzubauen,
  • bei der die Witwenrente erhalten bleibt,
  • bei der die eigenständige Alterssicherung ausgebaut wird und
  • die stärkere Belastung von Frauen durch den Ausgleichsfaktor stoppt.
Nur wenn wir Gerechtigkeit innerhalb der Generationen, zwischen
den Generationen und Gerechtigkeit für Frauen und Mütter herstellen,
wird die anstehende Rentenreform dauerhaft die Zukunft der Rente in
Deutschland sichern. Das Reformwerk von Walter Riester wird diesem
Anspruch nicht gerecht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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