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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Volquartz: BAföG-Gesetzentwurf ist noch verbesserungsbedürftig

Berlin (ots)

Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur
Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erklären der
bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB, und die
BAföG-Berichterstatterin Angelika Volquartz MdB:
Nach der verspäteten Vorlage der Eckpunkte hat Frau Bulmahn heute
endlich die Zustimmung des Bundeskabinetts für die BAföG-Reform
erhalten. Zu lange hat die Bundesbildungsministerin gebraucht, bis
auch sie eingesehen hat, dass das Bildungsgeld des sog.
Drei-Körbe-Modells nicht finanzierbar ist. Dann hat der
Bundesfinanzminister die Reform weiter verzögert, um zu sparen.
Deshalb müssen die Studierenden fast zwei Jahre, nämlich bis zum
Frühjahr 2001, auf spürbare Leistungsverbesserungen warten.
Das "Ausbildungsförderungsreformgesetz" greift die wichtigsten
Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion vom November 1999 für eine "Reform im
System" auf. Entscheidend ist die Anpassung der Bedarfssätze an die
tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten und eine deutliche
Anhebung der Gefördertenquote. Letztere wird durch die
Nichtanrechnung des Kindergeldes beim Einkommen der Eltern und die
spürbare Anhebung der Freibeträge erreicht.
In der letzten Legislaturperiode haben die Finanzminister von Bund
und Ländern in einstimmigen Beschlüssen immer nur eine
"kostenneutrale" Reform akzeptiert. Deshalb tragen auch die
SPD-regierten Bundesländer Mitverantwortung dafür, dass die Zahl der
Geförderten jahrelang gesunken ist.
In den Gesetzentwurf hat die Ministerin jetzt auch die von uns
geforderte soziale Komponente aufgenommen: Kinder aus
einkommensschwachen Familien sollen nicht durch eine zu hohe
Darlehensbelastung zu Beginn der Berufstätigkeit von der Aufnahme
eines Studiums abgehalten werden. Das rückzahlbare Darlehen soll
jetzt 20.000 DM betragen.
Obwohl wir jetzt über die Grundzüge der Reform einig sind, ist der
Gesetzentwurf noch verbesserungsbedürftig:
  • Wir haben vorgeschlagen, schon die monatliche Förderung ab einem Betrag von 800 DM nur noch als Zuschuss zu gewähren. Die Studierenden aus einkommensschwachen Familien können dann durch schnelles Studium und überdurchschnittliche Studienleistungen die Darlehensbelastung weiter reduzieren. Wenn das Darlehen erst bei der Schlussabrechnung bei 20.000 DM gekappt wir, gehen diese Leistungsanreize in vielen Fällen verloren.
  • Auch die neue Studienabschlussförderung lockert den Druck, das Studium in angemessener Zeit zu beenden. Sie kann sogar noch von denjenigen beantragt werden, die die Regelstudienzeit schon um vier Semester überschritten haben. Dabei haben wir im Vergleich zu anderen Ländern schon jetzt die ältesten Studierenden in Deutschland.
  • Der Freibetrag vom Vermögen des Auszubildenden, die Zuschläge für Ehefrau und Kinder sind seit 1977 unverändert. Der überfällige Inflationsausgleich würde auch den Prüfaufwand der Verwaltung reduzieren.

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