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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Erfreulicher Rückzieher bei Rot-Grün

Berlin (ots)

Zur Erklärung des rechtspolitischen Sprechers von
Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, die Bundesregierung werde von
Einschnitten in das strafprozessuale Rechtsmittelsystem absehen,
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Norbert Geis MdB:
Die als Reform bezeichnete Verstümmelung der Zivilprozessordnung
wird offenbar nicht ohne weiteres auf die Strafgerichtsbarkeit
übertragen werden. Während die Bundesjustizministerin mit ihrer so
genannten Zivilprozessreform weiterhin auf den erbitterten Widerstand
von Rechtsanwälten und Richtern stößt und ihr selbst
sozialdemokratische Landesjustizminister die Gefolgschaft verweigern,
signalisiert der grüne Koalitionspartner mit einem gewiss nicht
zufällig veröffentlichten Diskussionspapier, dass auch für ihn die
Grenzen des Zumutbaren erreicht seien.
Bereits im Rahmen der sogenannten Zivilprozessreform war die
Beschränkung der Rechtsmittel auch innerhalb der Regierungskoalition
umstritten, weil sie das Gegenteil der versprochenen Bürgernähe und
Effizienz bedeuten würde. Allerdings hatte die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen ihre Bedenken zurückgestellt, offenbar im Gegenzug für
die von der SPD-Fraktion gewährte Zustimmung zum
Lebenspartnerschaftsgesetz, der Kopie nahezu sämtlicher
eherechtlichen Vorschriften auf gleichgeschlechtliche
Partnerschaften. Dem deutschen Strafprozess scheint ein solcher
Kuhhandel erspart zu bleiben. Offenbar hat die
Bundesjustizministerin, die bislang mit dem Ziel eines dreistufigen
Gerichtsaufbaus für eine Einschränkung der Rechtsmittel im
Strafverfahren eingetreten ist, eine koalitionsinterne Niederlage
erlitten. Wir begrüßen den Rückzieher von Rot-Grün.
Die Strafprozessordnung ist gewiss in einigen Teilbereichen
verbesserungsfähig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu
ihrerseits Vorschläge, insbesondere zur Beschleunigung von
Strafverfahren, erarbeitet und in einem Gesetzentwurf vorgelegt. In
seinem Kern aber ist der deutsche Strafprozess - wie Fachleute aus
Wissenschaft und Praxis in mehreren Gutachten aufgezeigt haben -
leistungsfähig und auch im europäischen Vergleich hocheffizient. An
den Fundamenten der Strafprozessordnung darf deshalb nicht gezündelt
werden.
Der in dem Diskussionspapier von Bündnis 90/Die Grünen erhobenen
Forderung, dass das Ermittlungsverfahren "transparent und auf
Verständigung ausgerichtet gestaltet" werden müsse, ist ebenfalls zu
widersprechen. Zwar ist unbestreitbar, dass eine frühzeitige
Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur
Beschleunigung von Strafverfahren beitragen kann. Das
Ermittlungsverfahren ist jedoch aus guten Gründen weder transparent
noch auf eine solche Verständigung ausgerichtet. Der
Untersuchungszweck, die Aufklärung und angemessene Ahndung von
Straftaten, muss auch nach einer Reform des Strafprozesses im
Vordergrund stehen. Keinesfalls darf der staatliche Strafanspruch von
der Mitwirkung des Beschuldigten oder seines Verteidigers abhängig
gemacht werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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