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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Geis: Koalition hat sich mit Homosexuellen-Ehe verrannt

Berlin (ots)

Zu der heutigen Sachverständigenanhörung zum
Gesetzentwurf der Koalition zur Gleichstellung homosexueller
Lebensgemeinschaften erklären der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses hat
nach Ansicht der Union keine Fakten zutage gebracht, welche die
Schaffung einer Quasi-Ehe für Homosexuelle begründen könnten. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Pläne der Koalition zur
Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe daher nach
wie vor entschieden ab.
Was die Justizministerin verschleiern möchte, sprachen einige der
angehörten Sachverständigen offen aus: Die Veränderung des
gesellschaftlichen Leitbildes der Ehe ist das eigentliche Ziel der
Operation.
Wenn die Koalition wirklich eine Homosexuellen-Ehe einführen will,
dann geht das nicht ohne Änderung der Verfassung, weil nach dem
einhelligen Urteil der juristischen Sachverständigen zum Wesen der in
Artikel 6 des Grundgesetzes geschützten Ehe eindeutig die
Geschlechtsverschiedenheit der Partner gehört.
   Demgegenüber können einzelne Regelungen zur Beseitigung
praktischer Alltagsprobleme, welche die Betroffenen nicht selber
durch Verträge oder Bevollmächtigung lösen können, der Verfassung
entsprechen. Dies rechtfertigt jedoch unter keinem Gesichtspunkt die
Einführung eines eheähnlichen Instituts für Homosexuelle.
Die Sachverständigen wiesen einmütig auf die minimale Resonanz der
eingetragenen Partnerschaften in den skandinavischen Ländern und den
Niederlanden hin. Übertragen auf Deutschland wäre nur mit 1100-3500
Fällen zu rechnen. Angesichts der geringen praktischen Relevanz 
erscheint die von der Koalition vorgeschlagene Änderung von über 100
Bundesgesetzen wirklichkeitsfremd und übertrieben.
Der verfehlte Ansatz der Koalition wird auch dadurch deutlich,
dass von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur die von
Homosexuellen geregelt werden. Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Heterosexueller und Verantwortungsgemeinschaften, die nicht durch
Sexualität geprägt sind, werden ignoriert. Dies wirft die Frage einer
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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