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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: 630-DM-Job-gesetz ruiniert Ehrenamt

Berlin (ots)

Zu der heutigen Anhörung der Arbeitsgruppe Arbeit
und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Problematik der
Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige erklären der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer MdB:
Die Vertreter von 11 Institutionen, die über 6 Millionen
Ehrenamtliche vertreten, befürworteten den Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung des Ehrenamts fast
geschlossen in der heutigen Anhörung. Das 630-DM-Job-Gesetz vertreibt
jeden Tag Tausende aus dem Ehrenamt und entfernt Deutschland von
einer Bürgergesellschaft. Der Weg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist
richtig und wichtig. Unser Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher
Tätigkeit wurde von den meisten geladenen Sachverständigen bestätigt:
So begrüßten der Deutsche Sportbund und der Städte- und Gemeindebund
den Gesetzesantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich, und
der Deutsche Feuerwehrverband und der Sozialverband Deutschland sehen
ihre Interessen in diesem Entwurf in vollem Umfang gewahrt. Für eine
bessere Förderung des Ehrenamtes setzen sich auch das Deutsche Rote
Kreuz, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Musikrat, der Deutsche
Caritasverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband ein.
Nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen
Tätigkeiten, die in den Gesetzen des Bundes oder der Länder als
Ehrenämter bezeichnet werden, nicht als Beschäftigung gelten und
damit sozialversicherungsfrei werden. Dies soll ebenso für gezahlte
Aufwandsentschädigungen gemeinnütziger, karitativer oder kirchlicher
Organisationen gelten, wenn der einkommensteuerpflichtige Anteil der
dafür gezahlten Aufwandsentschädigung regelmäßig 630,- DM im Monat
nicht übersteigt.
Damit wären ehrenamtlich Tätige eindeutig besser gestellt als die
Opfer des rot-grünen 630-DM-Job-Gesetzes. Das Ehrenamt in Deutschland
würde gestärkt und richtig eingestuft: Solche Tätigkeiten sind nicht
auf die Erzielung eines Einkommens ausgerichtet.
Das Ehrenamt hat eine Sonderstellung in der Sozialversicherung
verdient. Das von uns vorgesehene Wahlrecht der ehrenamtlich Tätigen,
Aufwandsentschädigung auch sozialversicherungspflichtig zu beziehen,
trägt dem Schutzbedürfnis derjenigen genüge, die sich über die
ehrenamtliche Tätigkeit z.B. eine Aufstockung der späteren Rente
versprechen.
Die rot-grüne Bundesregierung ist daher aufgefordert, das Thema
Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige endlich anzugehen.
Gerhard Schröder hat dies auf dem Deutschen Feuerwehrtag versprochen
und wie so oft sein Wort nicht gehalten. Mit unserem Gesetzentwurf
ließe sich binnen kürzester Zeit ein Ehrenamtskonsens herbeiführen.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema wird die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf einer Pressekonferenz um 14.30 Uhr in
der Presselounge im Reichstag mitteilen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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